Heizkessel-Austauschpflicht ab 2015

Total Deutschland begrüßt Entscheidung des Bundesrats

In seiner 915. Plenarsitzung stimmte der Bundesrat am 18. Oktober 2013 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung zu. Im Zuge dessen wurde die Austauschverpflichtung für Heizkessel erweitert. Nach neuer Verordnung dürfen Gebäudeeigentümer ab 2015 Heizkessel, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden, nach dem Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben.

"Wir begrüßen diese Entscheidung des Bundesrates sehr. Mit zunehmendem Alter der Geräte sinkt die Energieleistung und die Umweltbelastung steigt kontinuierlich," erklärt Wolfgang Ebert, Total Deutschland GmbH.

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