Progas: dreifache Zuschüsse
NRW/EU.KWK-InvestitionszuschussIn Nordrhein-Westfalen (NRW) können gewerbliche Progas-Kunden (www.progas.de) bei der Anschaffung eines flüssiggasbetriebenen Blockheizkraftwerks (BHKW) zurzeit dreifach von finanziellen Zuschüssen profitieren: Zum Jahresbeginn hat die NRW-Landesregierung mit dem „NRW/EU.KWK-Investitionszuschuss“ ein neues Förderangebot für Unternehmen im Bereich der Kraftwärmekopplung (KWK) gestartet. Dabei können Anlagen bis einschließlich 50 kW elektrischer Leistung und KWK-bezogene Maßnahmen bis zu einem Investitionsvolumen von 50 000 € gefördert werden. Der Zuschuss staffelt sich je nach Leistung von 1500 € bis zu 17 000 €.
Außerdem bezuschusst Progas seine Kunden bei der Anschaffung eines flüssiggasbetriebenen BHKW mit bis zu 2500 €. Zudem ist es den Unternehmen möglich, eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
Das neue Förderangebot in NRW wird mit Mitteln aus dem Programm „Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw – Programmbereich KWK“ finanziert.
Anlagengrößen und Förderhöhen
≤ 1 kWel = 1500 €
≤ 4 kWel = 1500 € + 30 €/kWel
≤ 10 kWel = 2400 € + 100 €/kWel
≤ 20 kWel = 3000 € + 50 €/kWel
≤ 30 kWel = 7000 € + 500 €/kWel
≤ 40 kWel = 12 000 € + 300 €/kWel
≤ 50 kWel = 15 000 € + 200 €/kWel