Zuschuss für Brennstoffzellengeräte
Verbesserte Förderung für Mini-KWK-Anlagen
Mit Jahresbeginn ist eine neue Mini-KWK-Richtlinie zur Förderung von Anlagen bis 20 kWel in Kraft getreten, die eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung darstellt. Zukünftig wird es 1.900 € für die erste installierte Kilowattstunde elektrischer Leistung geben, bis 4 kWel kommen je kW 300 € Zuschuss dazu.
Zusätzlich zu dieser Basisförderung gibt es noch weitere Boni. Die Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ unterstützt die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und Brennwertnutzung mit 25 % der Basisförderung. Die Bonusförderung „Stromeffizienz“ wird u.a. für Anlagen bis 4 kWel gewährt, deren elektrische Wirkungsgrade über 31 % liegen. Dies wird in dieser Leistungsklasse nur durch Brennstoffzellen erreicht und mit einem Zuschuss in Höhe von 60 % der Basisförderung belohnt. Die Bonusförderungen „Wärmeeffizienz“ und „Stromeffizienz“ sind miteinander kombinierbar.
Für ein Brennstoffzellengerät mit 1kWel gibt es derzeit beispielsweise 3.515 € Förderung und bei 1,5 kWel 3.793 €. Bei Brennstoffzellen kann diese Förderung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden und lässt sich somit bis zum maximal dreifachen Fördersatz optimieren. Die Förderrichtlinie und eine Übersicht über die Zuschüsse der förderbaren Geräte hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) veröffentlicht; nachzulesen unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html.