Heizkostenverordnung soll beim Energie sparen helfen
17.02.2022Auch im neuen Jahr gilt: Heizkosten senken lohnt sich. Die Novelle der Heizkostenverordnung, die bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, soll Verbrauchern beim Energie sparen helfen: Seit Januar 2022 müssen Gebäudeeigentümer ihren Mietern monatlich Auskunft über deren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser geben.
Quelle: Intelligent heizen / Thilo Ross
Das Umweltbundesamt hat für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation einen Vorschlag veröffentlicht. Mieter erhalten darin neben den Angaben zum Verbrauch auch eine Einschätzung über die Höhe der Heizkosten sowie Tipps zum Energie sparen. Vermieter können die monatliche Info per Post, Mail, im Web oder in einer App übermitteln. Die Pflicht für die monatliche Auskunft gilt nur für Wohnungen mit fernablesbaren Zählern. Das heißt, Messdienstleister müssen den Verbrauch ohne Zugang zur Wohnung ablesen können. Geräte, die das noch nicht erlauben, müssen laut der neuen Heizkostenverordnung bis Ende 2026 durch moderne Zähler ersetzt werden. Wohnungen, in denen ein eigenes Heizsystem wie etwa eine Gasetagenheizung installiert ist, sind von den Pflichten ausgenommen.
Besitzer eines Eigenheims haben beim Energie sparen einen noch größeren Spielraum als Mieter. So kann eine Heizungsoptimierung durch den Fachbetrieb die Energiekosten senken. Dazu zählt zum Beispiel der Einbau einer modernen Heizungspumpe in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Welche Einsparungen möglich sind, veranschaulicht der „Optimierungsrechner“ von intelligent-heizen.info. Der Staat fördert diese Maßnahmen ebenso wie die Investition in eine neue Heizung, die erneuerbare Energien nutzt. Der Einbau eines modernen Systems ist bei einer mindestens 15 Jahre alten Anlage sinnvoll, um die Heizkosten effektiv und langfristig reduzieren. Das Online-Tool „Intelligent fördern“ verhilft zu einem ersten Überblick über eine mögliche staatliche Förderung.