Neue Heizkostenverordnung
So profitiert das Fachhandwerk davon
Wärmezähler bei zentraler Warmwasserbereitung Pflicht
Seit Jahresbeginn 2014 ist die Novellierung der Heizkostenverordnung vollständig in Kraft getreten. Laut neuer Verordnung müssen dann alle Wohneinheiten mit mehr als zwei Parteien über einen geeichten Wärmezähler zur Erfassung des Energieverbrauchs der zentralen Warmwasserbereitung verfügen. Mit bis zu 1,5 Mio. Verbrauchsmessgeräten, die deutschlandweit installiert werden müssen, haben SHK-Profis eine wahre Goldgrube an lukrativen Zusatzaufträgen vor der Nase. So sollten Installateure keine Zeit verlieren, und ihre Kunden, die noch nicht umgerüstet haben, auf die Änderung aufmerksam zu machen sowie ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Wärmezählers beratend zur Seite stehen.
Grund für die Einbaupflicht ist die zunehmende Bedeutung der Warmwasserbereitung für den gesamten Energieverbrauch von Gebäuden. Durch einen separaten Zähler können die Energiemenge für die Warmwasserbereitung sowie die entsprechenden Kosten exakt erfasst und dem Mieter gegenüber ausgewiesen werden. Und auch, wenn es nur noch ein paar Wochen bis zum Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sind, gibt es noch eine Vielzahl von Gebäudeeigentümern, die bisher nicht nachgerüstet haben oder sich dieser Pflicht nicht vollends bewusst sind.
Beratungskompetenz gefragt
„Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass viele Immobilienbesitzer gar nicht wissen, was die novellierte HeizkostenV im Einzelnen für sie bedeutet und sie sind dankbar für qualifizierte Ratschläge. Für 2014 erwarten wir noch eine deutlich sechsstellige Stückzahl an Wärmezählern, die nachgerüstet werden. Wie viele Zähler davon über den dreistufigen Vertriebsweg abgewickelt werden, liegt in der Verantwortung des Fachhandwerks. Hier kann der SHK-Profi seine Beratungskompetenz zeigen“, weiß Joachim Möhring, Geschäftsleitung Vertrieb Fachgroßhandel der Allmess GmbH (www.allmess.de). „Wir empfehlen unseren Fachhandwerkspartnern, beim Zähleraustausch direkt auf Ultraschalltechnologie zu setzen. Insbesondere zwischen Kessel und Speicher kann ein Ultraschallwärmezähler die erhöhten Anforderungen durch eine zu hoch ausgelegte Speicherladepumpe am besten erfüllen“, so Möhring weiter. „Sicherlich hat Allmess hier mit dem „Integral-MK UltraMaXX“ das zurzeit innovativste Gerät auf dem Markt, da es die Vorteile von Ultraschalltechnologie und Messkapseltechnik miteinander verbindet.“
Vorteil Ultraschalltechnologie
Wärmezähler mit Ultraschalltechnologie messen genau und langlebig. Der deutliche Vorteil gegenüber mechanischen Zählern liegt darin, dass die Ultraschallmessung nicht durch bewegliche Teile gestört werden kann. Weiteres Plus: Die Langlebigkeit – denn wo sich nichts bewegt, kann auch nichts verschleißen. Zudem sind Betriebsunterbrechungen durch Ablagerungen an der Mechanik ausgeschlossen. Darüber hinaus besteht bspw. beim „Integral-MK UltraMaXX“ keine vorgegebene Einbaulage – individueller Einsatz ist also garantiert. Auch in Sachen Messbereich bietet der Wärmezähler Höchstleistung: Die „UltraMaXX-Version qp 1,5“ hat einen Durchfluss von 2 bis 3000 l/h. Bei großen Volumen kommt die „qp-2,5“-Version zum Einsatz: Hier ist ein Einsatzbereich von 5 bis 5000 l/h gesichert. So kann gegebenenfalls bei Neuanlagen sogar auf eine Besichtigung des Einbauortes verzichtet werden. Beide Punkte sparen Zeit und somit Kosten.