Neue Trinkwasserverordnung verabschiedet
03.04.2023
Bild: DVGW
Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat vergangene Woche tritt in Kürze eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Mit einer Vielzahl von Anpassungen nimmt sie die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf. Aus Sicht des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) wird die neue Trinkwasserverordnung in vielen Punkten den Anforderungen der Branche an ein modernes Trinkwassermanagement gerecht.
Erstmals schreibt die Verordnung verpflichtende, umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern fest. „Wir begrüßen den umfassenden risikobasierten Ansatz. Durch die neuen Regelungen der Trinkwasserverordnung wird sichergestellt, dass nun auch die Untersuchungspläne künftig passgenau auf die jeweilige Wasserversorgungsanlage ausgelegt werden können“, erklärt Berthold Niehues, Leiter Wasserversorgung beim DVGW.
Neue und geänderte Qualitätsparameter
Zu den neu eingeführten Parametern, auf die die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser untersuchen müssen, gehören bspw. PFAS. Diese Ewigkeitschemikalien werden nicht vollständig abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können dort zu toxikologischen Schäden führen. Wasserversorger müssen PFAS gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern; manche Versorgungsunternehmen investieren laut Verband jetzt schon zweistellige Millionenbeträge.
Andere Parameterwerte wurden geändert. Zwei Beispiele: Der Grenzwert, den die Europäische Trinkwasserrichtlinie erstmals für Legionellen festlegt, unterscheidet sich vom deutschen Wert. Dies wird zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich der Trinkwasser-Installationen führen. Der Grenzwert für Blei wird nochmals herabgesetzt, sowohl im Trinkwasser als auch in den verwendeten Materialien und Werkstoffen. Zudem wird es ein Verbot von noch vorhandenen Bleileitungen geben. Bisher konnten Bleileitungen in der Versorgung belassen werden, solange der Grenzwert nicht überschritten wurde. Jetzt müssen die noch vorhandenen Bleileitungen innerhalb einer gewissen Frist alle stillgelegt oder ausgetauscht werden.
Der DVGW behandelt alle Aspekte der neuen Trinkwasserverordnung in einer Informationsreihe, die mit einer Auftaktveranstaltung am Mittwoch, 19. April 2023, startet.