4 Gründe, weshalb Solarenergie 2024 weiter boomen wird
08.01.2024Photovoltaik und Solarenergie waren 2023 in aller Munde – mit Ausbaurekorden, Förderung und niedrigen Erzeugerpreisen schlägt sich die Technologie wirtschaftlich hervorragend. Doch wird der Trend auch 2024 anhalten? Alle Anzeichen sagen deutlich: Ja. Das Vertriebsunternehmen für Solarprodukte Natec, mit deutschem Sitz in Bonn, zeigt vier maßgebliche Gründe auf, warum die Goldgräberstimmung auch im neuen Jahr erhalten bleiben wird.
Quelle: Clipdealer
1. Solarenergie war noch nie so billig wie jetzt
Der Installationspreis für Solarenergie sinkt im Langzeittrend deutlich. 2023 war der durchschnittliche Preis für eine Photovoltaikanlage pro Kilowatt-Peak (kwp) – also für eine erzeugte Leistung eines Kilowatts unter bestmöglichen Bedingungen – um fast 40 % niedriger als noch 2011. Die Gründe dafür finden sich unter anderem in der stetigen Weiterentwicklung der Technologie sowie dem massiven Ausbau der vorhandenen Produktionskapazitäten. Zwar kehrte sich die Entwicklung ab 2020 ein wenig um – aber dies hatte seine Ursachen hauptsächlich in externen Faktoren wie den pandemiebedingten Lieferkettenschwierigkeiten sowie der hohen Inflationsraten; auch stieg der Preis für Polysilizium zuletzt deutlich. Doch diese Einflüsse sind nicht nur temporär, sondern haben auch nur geringe Wirkung: Das Preisniveau liegt heute bereits wieder unter den Werten von 2020.
Auch die Erzeugerpreise sind im Vergleich unschlagbar. Der aktuellen Auflage der Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“ des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zufolge beliefen sich die Erzeugerkosten für Strom in großen freistehenden Photovoltaik-Anlagen 2021 in Deutschland auf rund 3,5 bis knapp 6 Cent pro Kilowattstunde, für kleine Dach-Anlagen auf etwa 6 bis 11 Cent, für die größeren Pendants auf rund 4,5 bis knapp 10 Cent. Generell gilt hier: Je größer die Anlage, desto geringer der Erzeugerpreis. Im Vergleich dazu lag der niedrigste Erzeugerpreis für Gas bei 11,5 Cent, bei einem Maximum von 29 Cent, und dies noch vor Beginn des Ukraine-Kriegs. Solar ist also die preisgünstigste Technologie, um nutzbare Energie zu erzeugen – und die Förderungen des Bundes tun ihr Übriges, um auch den privaten Endanwendern die Anschaffung und Nutzung von PV-Anlagen schmackhaft zu machen.
2. Vergütung und Förderungen bleiben erhalten – trotz Haushaltskrise
Seit Einführung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) fördert der Bund Photovoltaik-Anlagen mit Krediten und belohnt Erzeuger mit einer Einspeisevergütung. Letztere erfolgt auf eine Dauer von 20 Jahren nach Inbetriebnahme zu einem konstanten Satz, der im Gesetz jeweils festgelegt ist und planmäßig langfristig sinkt. Derzeit beträgt diese Vergütung beispielsweise für Anlagen mit bis zu 10 kWp, die ihre Energie nicht vollständig in das Netz einspeisen, noch 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Seit 2022 war die sogenannte Degression jedoch ausgesetzt – bis zum 31. Januar 2024. Entsprechend der in diesem Jahr beschlossenen Änderung des EEG wird mit Beginn zum 1. Februar 2024 die Einspeisevergütung für Energie aus Photovoltaik-Anlagen halbjährlich um 1 % gesenkt – vor 2022 war dies noch monatlich geschehen.
Auch will die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Programm 442 mit 200 Millionen € für 2024 neu auflegen – eine Förderung, die nicht von der aktuellen Haushaltskrise des Bundes betroffen ist. Im vergangenen Jahr bezuschusste die Kreditanstalt damit PV-Anlagen in Verbindung mit einer Wallbox für e-Autos und einem Ladespeicher mit bis zu 10.200 €. Hinzu kommt eine Senkung der Mehrwertsteuer für PV-Anlagen mit weniger als 30 kWp von 19 % auf 7 %. Die Anschaffung von Solaranlagen lohnt sich also nach wie vor, dies zeigen auch die Daten zum Leistungsausbau sehr deutlich.
3. Die Nachfrage steigt und steigt
Für 2023 hatte sich die Bundesregierung bis Jahresende ein Wachstum von 9 GW an erzeugter Leistung durch Solarenergie als Ziel gesetzt. Dieser Wert wurde schon Ende August erreicht – und (Stand Anfang Dezember) um mehr als 40 % übertroffen. Tritt das geplante Solarpaket I, eine maßgebliche, von der Bundesregierung vorangetriebene Ergänzung des EEG für 2024, wie vorgesehen in Kraft, sollen es im kommenden Jahr 14 GW sein. Das liegt durchaus im Bereich des Möglichen, denn besonders in Bezug auf die Nachfrage besteht auch im kommenden Jahr kein Grund zur Sorge: Entsprechend einer Umfrage des Stromversorgers E.ON planen 2024 nicht weniger als 1,2 Millionen Haushalte die Anschaffung einer PV-Anlage.
Die öffentliche Hand tut ihr übriges: In Nordrhein-Westfalen tritt zum 1. Januar 2024 eine Pflicht für Solaranlagen für neue Nicht-Wohngebäude in Kraft, die in den folgenden Jahren auf neu errichtete Wohngebäude sowie bestehende Gebäude ausgeweitet wird, wenn im Falle von letzteren eine komplette Dachsanierung ansteht. Stichtag ist jeweils der Tag, an dem der Bauantrag eingereicht wird, beziehungsweise im Falle der Dachsanierungen der Beginn der Baumaßnahme. NRW folgt damit den Vorbildern Baden-Württemberg sowie Berlin, Hamburg und Bremen, abgewandelte und abgeschwächte Varianten der „Solarpflicht“ existieren auch schon in anderen Bundesländern. Zusätzlich hat der Landtag von Rheinland-Pfalz beschlossen, dass neue Wohnhäuser ab dem 1. Januar 2024 „PV-ready“ sein müssen, also über Vorrichtungen für PV-Anlagen verfügen müssen, und neue kommunale sowie Gebäude des Landes PV-Anlagen erhalten sollen.
Die Chancen stehen also gut, dass der Zubau-Rekord von 2023, wie von der Bundesregierung im Solarpaket I vorgesehen, im nächsten Jahr nochmals übertroffen werden wird – und daran könnte ein weiterer, ganz spezieller Aspekt einen nicht geringen Anteil haben.
4. Energieimport aus Balkonien wird deutlich einfacher
Aller Voraussicht nach wird 2024 das Jahr der Balkonkraftwerke – vor allem, wenn es nach dem Solarpaket I geht. Nicht nur werden die im Gesetzesjargon auch Steckersolar-Geräte genannten Anlagen künftig von herkömmlichen größeren PV-Anlagen getrennt betrachtet – auch soll ihre Anmeldung deutlich vereinfacht werden. Die erlaubte Einspeisung soll obendrein von den bisherigen 600 auf 800 Watt steigen, während die Obergrenze für die gesamte installierte Leistung bei 2000 Watt liegen soll. Netzbetreiber wären außerdem künftig verpflichtet, Anfragen zur Installation von PV-Anlagen innerhalb von vier Wochen zu beantworten, wenn deren Leistung 30 kWp nicht überschreitet. Darüber hinaus wird die Bahn freigemacht für neue Umsetzungsformen der gemeinsamen Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern, die sogenannte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Voraussichtlich im Januar wird die Regierungskoalition im Bundestag außerdem separat vom Solarpaket erstmals über den Gesetzesentwurf des Kabinetts beraten, Wohneigentümern und Mietern ein Anspruchsrecht für Balkonkraftwerke zuzugestehen.
Zusammenfassung
Nichts deutet darauf hin, dass der Solar-Boom im neuen Jahr ein Ende haben könnte – im Gegenteil. Die Branche profitiert vom allgemeinen Trend in Richtung Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien, vom immensen technischen Fortschritt, der sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, und auch von Seiten der Politik wird das Möglichste getan, um die Entwicklung zu fördern. Wer also in Solarenergie investiert, kann Stand jetzt nichts falsch machen.