Änderung bei der Förderung von BEG Einzelmaßnahmen
Im Juli hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Antragsformular für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um nicht gelistete Kombinationen erweitert und damit die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen vereinfacht. Die Vorteile: Die Auswahl an förderfähigen Kombinationen für Multisplit, Sky Air Twin, Tripple- und Doppel-Twin vergrößert sich. Split-Klima-Innengeräte wie Daikin Stylish und Daikin Comfora werden beispielsweise nun ebenfalls bezuschusst.
Um den Antrag für nicht gelistete Multisplit, Sky Air Twin-, Tripple- und Doppel-Twin Kombinationen bei der BAFA stellen zu können, wurde das Antragsformular der Einzelmaßnahmen der BEG (BEG EM) entsprechend erweitert. Dadurch werden ab sofort viele weitere Innengeräte gefördert. Voraussetzung ist, dass das Außengerät auf der Liste für förderfähige Wärmepumpen mit einer beliebigen Kombination zu finden ist und im Förderantragsformular ausgewählt werden kann – unabhängig von der Bauart, Anzahl oder Leistungsgröße der Innengeräte. Die technischen Mindestanforderungen der BEG EM müssen für die abweichenden Kombinationen allerdings eingehalten werden:
Wärmepumpen ≤ 12 kW: A++ bzw. SCOP ≥ 4,6
Wärmepumpen > 12 kW: ETAs,h ≥ 150 %
Dies gilt es anhand eines Energielabels zu belegen.
Schritt für Schritt Guide zur Antragstellung nicht gelisteter Kombinationen
Um überprüfen zu können, ob die gewünschte Gerätekombination die geforderte Effizienz erreicht, hat Daikin einen Schritt für Schritt Guide zur Antragstellung nicht gelisteter Kombinationen erstellt. Dieser kann über die eigens aufgesetzte Landingpage aufgerufen werden. Darüber hinaus übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem kostenlosen Infotelefon 0800 7241995 eine individuelle Unterstützung zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG.