Flüssiggas-BHKW: Förderung steigt

Neu installierte Blockheizkraftwerke (BHKW) werden künftig vom Staat noch stärker gefördert. Ab sofort erhöht sich die Strom-Vergütung für jede mit einem BHKW erzeugte Kilowattstunde um 0,3 Cent.

Gute Aussichten für Privatleute und Gewerbetreibende, die sich ein neues Blockheizkraftwerk (BHKW) anschaffen möchten: Die Bundesregierung hat entschieden, für Strom aus BHKW höhere Zuschüsse zu zahlen. Flüssiggasbetriebene Anlagen werden damit noch attraktiver. Schon heute bekommen Betreiber von KWK-Anlagen sowohl für eingespeisten als auch für selbstgenutzten Strom einen Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus (KWK-Bonus). Für Neuanlagen ist dieser nun im KWK-Gesetz um 0,3 Cent erhöht worden. Damit beträgt diese staatliche Förderung für BHKW, die nach dem 19. Juli 2012 in Betrieb genommen wurden, jetzt 5,41 Cent pro kWh. Für ältere Anlagen, die während der alten Gesetzgebung in Betrieb genommen wurden, gelten weiterhin die alten Vergütungssätze. Zudem haben auch künftig alle anderen Förderungen wie Einspeisevergütung, Steuerbefreiung für Flüssiggas, vermiedene Netznutzungsentgelte sowie einmalige Investitionszuschüsse weiterhin Bestand.

Strom und Wärme selbst produzieren

Moderne KWK-Technologien wie BHKW erzeugen durch die Verbrennung eines Brennstoffs gleichzeitig Strom und Wärme. „Technisch sind hier Wirkungsgrade bis zu 99 % möglich“, erklärt Thomas Landmann, Verkaufsdirektor beim Flüssiggasanbieter Primagas. Die Wärme, die in einem gasbetriebenen BHKW parallel zum Strom entsteht, eignet sich je nach Modell und Leistung zur Versorgung sowohl von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern als auch von gewerblichen Objekten. Das gilt auch für ländliche Regionen ohne Zugang zum Erdgasnetz. Denn dort kann Flüssiggas als leitungsunabhängige Alternative in Tanks zur Verfügung gestellt werden. Der produzierte Strom kann – sofern nicht selbst benötigt – ins öffentliche Netz eingespeist werden. Auf diese Weise machen BHKW aus Stromverbrauchern Stromerzeuger. Diese Entwicklung will die Bundesregierung durch die Anhebung der Förderung weiter unterstützen.

Vorabzahlung der Fördersumme möglich

Die aktuelle Gesetzesänderung sieht zusätzlich vor, dass sich Betreiber von Kleinanlagen die erhöhte Vergütung künftig auch einmalig vorab auszahlen lassen können.

 

Mehr Informationen zu BHKWs, Flüssiggas und der Förderung von KWK-Anlagen finden Sie unter www.primagas.de

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