Zusätzliche Kosten für Heizölkunden?

Die Bundesregierung plant eine Verordnung, die 2013 alle Heizölkunden dazu verpflichten soll, ihre Ölbehälter regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Kosten dafür müssten die Verbraucher selbst tragen. Nutzer von Flüssiggas unterliegen dieser Verordnung nicht.
 
Die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen wie Heizöl ist bislang nur auf Länderebene geregelt. Um einheitliche Sicherheitsstandards zu setzen, treibt die Bundesregierung aktuell die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) voran.  
„Bisher unterlagen nur Tanks mit einer Gesamtfüllmenge von 10 000 Litern einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses wird voraussichtlich schon im Frühjahr 2013 eine neue Verordnung in Kraft treten, die auch Besitzer von Tanks ab 1000 Litern Füllmenge in die Pflicht nimmt“, erklärt Heiko Drews, Fachgebietsleiter für Tankanlagen beim TÜV Rheinland (www.tuv.com).  
Viele Heizölnutzer müssen dann zum ersten Mal einen autorisierten Sachverständigen bestellen und ihre Anlagen kontrollieren lassen. Wer nicht handelt oder festgestellte Mängel nicht schnell genug behebt, riskiert empfindliche Bußgelder.
Gelassen können dagegen die Besitzer von Flüssiggasheizungen auf diese Pläne reagieren. Zwar wird auch Flüssiggas wie Heizöl direkt vor Ort in Tanks gelagert und ist unabhängig von Netzanschlüssen, aber es stellt keine Gefahr für das Grundwasser dar.
 
„Flüssiggastanks können sogar ohne jede Einschränkung in Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten eingesetzt werden“, erklärt Thomas Landmann, Verkaufsdirektor von Primagas (www.primagas.de). Damit zeigt sich einer der ökologischen Vorteile von Flüssiggas gegenüber Heizöl. Der saubere Energieträger emittiert nicht nur rund 15 % weniger CO2, bei seiner Verbrennung entstehen auch kaum Ruß und Asche. Zudem setzt Flüssiggas so gut wie keinen Feinstaub frei.

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