Qualifizierung

Weiterbildungsstipendium

Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung

Seit 2010 wird die Bezeichnung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ als Oberbegriff für zwei Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verwendet: Erstens für das Weiterbildungsstipendium, das Programm für Berufseinsteiger, zweitens für das Aufstiegsstipendium, die Studienförderung für Berufserfahrene. Die Einzelprogramme werden nunmehr unter dem genannten Begriff zusammengefasst. Zuvor war mit „Begabtenförderung berufliche Bildung“ ausschließlich das Weiterbildungsstipendium gemeint. Beide Programme zur Unterstützung beruflicher Talente führt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SSB) durch. Die vorliegende Ausarbeitung beschreibt vorrangig das Weiterbildungsstipendium nach den Richtlinien vom 1. Januar 2011.

Das Programm des Weiterbildungsstipendiums unterstützt berufsbezogene und persönlichkeitsbildende Weiterbildungsmaßnahmen begabter junger Berufstätiger mit über­durchschnittlichen Leistungen. Es fördert beruflich talentierte und motivierte Fachkräfte, die sich für eine „Karriere mit Lehre“ entschieden haben. Bis einschließlich 2009 wurden 85 000 Stipendiaten gefördert. Jährlich kommen über 6000 hinzu. 

 
Berufliche und allgemeine Bildung

Die Begabtenförderung in der beruflichen Bildung ist ein wichtiger Schritt, die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung zu verwirklichen, die Attraktivität der Erstausbildung zu steigern, das Begabungspotential in der beruflichen Bildung zu erschließen und einen leistungsorientierten Fachkräftenachwuchs zu sichern. Oft weckt die Begabtenförderung das Interesse an Weiterbildung, stärkt die Fortbildungsmotivation und Einsicht in die Notwendigkeit, sich lebenslang zu qualifizieren, wird so zur Anschubfinanzierung für zukünftige Bildungsaktivitäten und Karriereschritte. Neueren Untersuchungen zufolge beteiligen sich ehemalige Stipendiaten der Begabtenförderung berufliche Bildung an Fortbildungsmaßnahmen weitaus häufiger als gleichaltrige Berufstätige im Allgemeinen. 90 % aller Geförderten konnten zudem ihre berufliche Position verbessern. Über die Hälfte hat verantwortungsvollere Aufgaben übernommen und ein höheres Einkommen erzielt.

Aufnahmekriterien des Weiterbildungsstipendiums

Der Zugang kann durch eine der drei folgenden Voraussetzungen erreicht werden:

Durch eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Die Berufsabschlussprüfung, zum Beispiel die Gesellenprüfung, muss besser als mit der Note „gut“ bestanden, also im praktischen und theoretischen Teil (in der Fertigkeits- und in der Kenntnisprüfung) mindestens einmal mit „sehr gut“ und einmal mit „gut“ bewertet sein, oder
durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Dieses Aufnahmekriterium erfüllt, wer bei einem Landes- bzw. Bundeswettbewerb den ersten bis dritten Platz belegen konnte, alternativ Teilnehmer an einem internationalen Leistungswettbewerb war, oder
durch den begründeten Vorschlag eines Arbeitsgebers oder der Berufsschule als förderungswürdig empfohlen wird. Diese Öffnungsklausel spielt im Handwerk bisher nur eine untergeordnete Rolle.

Bei der Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung darf der Stipendiat maximal 25 Jahre alt sein. Für Ausfallzeiten, z. B. aufgrund einer schweren Erkrankung von mehr als drei Monaten, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres können ebenso wie für Elternzeit, Mutterschutz, Grundwehr- bzw. Zivildienst bis zu drei Jahre über das genannte Lebensjahr hinaus angerechnet werden.

Generell handelt es sich bei dem zu fördernden Personenkreis um junge Menschen mit einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung, die ihre Begabung und Leis­tungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf bereits bewiesen haben und die weiterhin Leistungsbereitschaft erwarten lassen. Auch ausländische Absolventen der dualen Berufsausbildung werden in das Förderprogramm aufgenommen, wenn sie die erwähnten Bedingungen erfüllen.

Art der Förderung

Gefördert werden anspruchsvolle fachbezogene und praxisnahe Fortbildungen, um berufliche Qualifikationen zu erwerben, ferner die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung und die Teilnahme an „Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen“. Dazu zählen auch Veranstaltungen zur Verbesserung der kommunikativen Fähigkeiten und Intensivsprachkurse im Ausland. Berufsbegleitende Studiengänge sind förderfähig, sofern sie auf die „Ausbildung oder Berufstätigkeit … des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen“.

Gefragt sind ­­mit einem Viertel aller beantragten Weiterbildungen bedarfsgerechte handwerklich-technische Qualifikationen, außerdem Maßnahmen zur Verbesserung kaufmännisch-betriebs­wirtschaftlicher Kennt­nisse, Intensivsprachkurse (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch), neue Informations- und Kommunikationstechniken (EDV, Internet, Multimedia), Seminare zum Konfliktmanagement, ebenso die Qualifizierungsbereiche „Planung, Organisation, Leitung“, zum Beispiel Projekt- oder Qualitätsmanagement, „Recht“, „Kommunikative Fähigkeiten“, „Persönlichkeitsbildung“ und „Gestaltung/Design/Kunst“.

Förderungsfähige Aufstiegsfortbildung

Seit 1995 sind Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung in vollem Umfang förderungsfähig, so die Vorbereitungslehrgänge auf die Techniker- oder die Meisterprüfung, auf Bildungsabschlüsse wie Betriebs­assistent (Managementassistent) im Handwerk, Fachkaufmann/Fachkauffrau (HWK), Technischer Fachwirt (HWK), Betriebswirt (HWK), Gestalter im Handwerk, Restaurator im Handwerk oder Gebäudeenergieberater (HWK). Die Aufstiegsqualifizierung hat seit Beginn des Förderprogramms deutlich an Attraktivität gewonnen. Diese Weiterbildungsvariante gilt als besonders karriereförderlich. Stipendiaten aus dem Handwerk entscheiden sich oft für die Qualifizierung zum Meister, die Bereitschaft zur Selbständigkeit ist überaus groß.

Antragsteller können die Weiterbildungsmaßnahmen und Bildungsanbieter nach eigenem Ermessen wählen. Anbieter der genannten Bildungsmaßnahmen sind unter anderem die Handwerkskammern, ihnen nahe stehende Einrichtungen (Berufsbildungs- und Technologiezentren, Akademien des Handwerks), Schulen, sonstige Lehrinstitute, Reiseveranstalter und die Betriebe selbst.

 
Umfang und Dauer der Förderung

Zu den förderfähigen Kosten zählen sowohl die Maßnahmekosten (Teilnahmegebühren) als auch die maßnahmebedingten Zusatzkosten für Fahrten, Aufenthalte, besondere Materialien und Handwerkszeug. Stipendiaten erhalten nicht zurückzuzahlende Zuschüsse zur Finanzierung ihrer berufsbegleitenden Weiterbildungsaktivitäten bis zu 1700 € jährlich, in der Regel im Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre, also insgesamt bis zu 5100 €. Der Eigenanteil an den Weiterbildungskosten beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. Mit dem Förderbetrag können mehrere Bildungsmaßnahmen finanziert werden. Vor der Antragstellung begonnene Fortbildungen werden im Allgemeinen nicht bezuschusst. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.

 
Zuständigkeiten und Durchführungsinstanzen

Für die Umsetzung des Förderprogramms vor Ort und die Betreuung der Stipendiaten auf der unteren Verwaltungsebene ist die Stelle zuständig, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Interessenten eingetragen war, im Bereich des Handwerks also die Handwerkskammer. Sie wählt die Stipendiaten aus, berät sie, entscheidet entsprechend den Richtlinien über die Aufnahme in die Förderung, berechnet die förderfähigen Kosten und zahlt den Förderbetrag aus. Diese berufsständische Organisation erteilt auch Auskünfte, verfügt über Informationsmaterial und Antragsformulare.

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