„Europaassistent/in im Handwerk“

Europa als Qualifikation

Die Internationalisierung wird auch im Handwerk immer wichtiger. Die Zeiten, in denen das Handwerk nur lokal aktiv war, sind vorbei. Globale Märkte bestimmen die Zukunft und fordern zusätzliche Qualifikationen von den heutigen Auszubildenden. Mit dem „Europaassistent/in im Handwerk“ wird eine Zusatzqualifikation angeboten, die dieser Entwicklung Rechnung trägt.

Das Handwerk hat auch heute noch goldenen Boden – kein Wunder also, dass junge Leute sich gern Lehrstellen in diesem Bereich suchen. Um jedoch in Zeiten der Internationalisierung leistungsstarke Mitarbeiter auszubilden, die sich auch im Ausland zurechtfinden, wird eine Zusatzqualifikation nötig. Die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen haben zusammen mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag deshalb die Möglichkeit geschaffen, Auszubildende für Europa zu qualifizieren:  mit dem „Europaassistent/in im Handwerk“. Die erweiterte Qualifikation wird im Rahmen des Differenzierungsbereichs der Berufsschule über zwei Jahre vermittelt. Mit Beginn des 2. Halbjahres im 1. Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden zusätzlich durchschnittlich zwei Stunden Unterricht pro Woche in der Berufsschule. Dabei steht im Zentrum dieses Zusatzunterrichts die Vermittlung von Kompetenzen, die den Umgang mit einem fremden Umfeld erleichtern. Neben Fremdsprachenkenntnissen für die Bewältigung von beruflichen und alltäglichen Gesprächssituationen sind auch das europäische Waren- und Wirtschaftsrecht zur Vorbereitung und Durchführung von Auslandsgeschäften einschließlich der Rechtsnormen im europäischen Wirtschaftsgeschehen und der beruflichen Normen Thema.

Mit dieser Qualifikation möchten die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen gerade leistungsstarke Schulabgänger/innen fördern und die Handwerksausbildung noch attraktiver gestalten. Um an der Zusatzqualifikation „Europaassistent/in im Handwerk“ teilnehmen zu können, ist das Einverständnis des Ausbildungs-betriebes erforderlich, zusätzlich benötigt der Auszubildende die (Fach-)Hochschulreife oder Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) in Verbindung mit einer positiven Leistungsbeurteilung durch die Berufsschule zu Beginn des 2. Halbjahres im 1. Ausbildungsjahr.

Bestandteil der Zusatzqualifikation ist zudem ein mindestens dreiwöchiges Praktikum im Ausland. Dabei werden die Azubis hier nicht alleine gelassen – sondern von dem Mobilitätsberaterteam ihrer Handwerkskammer bei der Planung, Durchführung und Finanzierung von beruflichen Auslandsaufenthalten unterstützt. Eine Möglichkeit der Förderung für einen Auslandsaufenthalt während der Erstausbildung bietet das Handwerk über die Initiative „let’s go“ an. Bislang wird die Zusatzqualifikation zum  „Europaassistent/in im Handwerk“ nur im Bereich der Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen angeboten. Interessenten können sich an ihre zuständige Handwerkskammer wenden.

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