Wärmetauscher von Brennwertanlagen
Warum die Reinigung so wichtig ist
Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Komponenten, die Einfluss auf den Wirkungsgrad haben, ist auch im neuen Gebäudeenergiegesetz vorgeschrieben. Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage. Die Wartung und Instandhaltung ist jedoch nur von einem Fachkundigen durchzuführen, der die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Beispielsweise ist ein Blick auf den Wärmetauscher der Brennwertanlage und ggf. die Reinigung unerlässlich für die Lebensdauer.
Zur jährlichen Wartung von Brennwertanlagen gehört auch die Reinigung vom Wärmetauscher. Wenn dieser nicht regelmäßig und fachkundig gereinigt wird, hat dies in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Sicherheit, erhebliche negative Folgen. Wenn die Ablagerungen die Wärmeabgabe der Flamme an das Wärmeträgermedium verhindert, findet kein Brennwerteffekt mehr statt. Die Taupunkttemperatur wird nicht mehr unterschritten, wodurch auch kein Kondensat mehr anfällt. Der Siphon trocknet aus und durch die fehlende Sperrschicht kann es zu unkontrollierten Abgasaustritt kommen. Kleine Mängel mit großer Wirkung.
Neben den vorgeschriebenen Abgaswerten Sauerstoff und Kohlenmonoxid, erfassen Schornsteinfeger auch bei der regelmäßigen Überprüfung die Abgastemperatur. Sollte diese nämlich im Vergleich zur letzten Überprüfung erheblich gestiegen sein, kann das auch ein Anzeichen dafür sein, dass der Wärmetauscher verschmutz ist. Gerade bei den Brennwertfeuerstätten, die keine Überwachung der Abgastemperatur haben, ist diese Messung sehr wichtig. Daher sollte der Blick des Kundendienstmonteurs auch immer dieses Bauteil einschließen. Kunststoffabgasleitungen gelten als brennbar, da diese nur bis max. 120 °C Temperaturbeständig sind. Dauerhafte erhöhte Temperaturen führen zum Verlust der gewissen Flexibilität des Kunststoffs und lassen somit Leckagen, speziell an den Verbindungen, entstehen. Ein Ärgernis, das abwendbar ist.
Es ist nicht selten, dass bei den Überprüfungen Abgastemperaturen von über 100 °C festgestellt werden, was ein Zeichen für dringenden Handlungsbedarf ist. Nicht immer ist auch gleichzeitig der Kohlenmonoxidausstoß erhöht. Sollte dieser jedoch über 500 ppm sein, dann wird auch auf deren Grundlage eine Wartung empfohlen, ab 1000 ppm wird die Wartung innerhalb von sechs Wochen gefordert. Die gesetzliche Lage ist da eindeutig. Um Unmut keine Chance zu bieten, sollte die Inspektion funktionstragender Komponenten neben den anderen Wartungsarbeiten immer auf dem Zettel stehen.