Revisionsöffnungen
Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Revisionsöffnungen in Abgasleitungen werden nicht ohne Grund von uns bei den Abnahmen in ausreichender Anzahl und geeigneter Lage gefordert. Als Grundlage für die Anzahl und die Lage dient die DIN 18160 Teil 1. Für die Einbaulage müssen außerdem die Herstellerangaben beachtet werden. Dass die Revisionsöffnungen auch ihre Berechtigung haben, will ich mit dieser Kolumne und den ausgewählten Bildern belegen.
In Abgasleitungen aus Aluminium müssen regelmäßig hart verkrustete Ablagerungen, das sogenannte Aluminiumoxid, beseitigt werden. Speziell in den 90°-Bögen bilden sich diese Ablagerungen und können sogar den gesamten Querschnitt verschließen. Aber auch schon Querschnittsverengungen führen aufgrund des erhöhten Widerstands zu Abgasrückstau und somit zu einer unvollständigen Verbrennung.
Speziell bei offenen Mündungen von Abgasleitungen müssen wir oft Fremdköper, wie Vögel, Knochen, Brot, Insekten, Laub u.Ä., entfernen. Wenn diese bei Brennwertanlagen bis in die Kondensatauffangschale gelangen, kann es sogar zur Verstopfung des Kondensatablaufs bzw. des Siphons führen. Bei Ölbrennwertanlagen kommt es auch oft dazu, dass diese aufgrund starker Verrußung gereinigt werden müssen.
Um nicht die jeweilige Abgasleitung auseinander bauen zu müssen, sind ausreichend Revisionsöffnungen sinnvoll. Neuerdings werden Abgasleitungen von einigen Herstellern an der Mündung mit einem Deckel bzw. mit einem Gitter angeboten. Die Belastung durch grobe Fremdkörper wird dadurch eingeschränkt.