Gerechtigkeit beim Warmwasser
Zähler statt VerteilerMehr als vier Fünftel der Energie in deutschen Privathaushalten wird für Heizung und Warmwasser verbraucht. Laut Experten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung könnten teilweise bis zu 80 % [1] davon durch Sanierung und Einsatz moderner Gebäudetechnik eingespart werden. Durch die Novellierung der über 25 Jahre alten Heizkostenverordnung setzt der Gesetzgeber mit der Stärkung der verbrauchsabhängigen Abrechnung noch mehr Anreize für ein sparsames Nutzerverhalten.
Die höhere Gewichtung des verbrauchsabhängigen Anteils hat auch Auswirkungen auf die installierte Erfassungstechnik. Sie rückt durch die neue Heizkostenverordnung in den Fokus und muss in bestimmten Fällen ausgetauscht werden. So kommt beispielsweise für Warmwasserkostenverteiler spätestens am 31. Dezember 2013 das Aus (§ 5 Absatz 1 und § 12 Absatz 2, HeizkostenV).
Viele Warmwasserkostenverteiler sind verkalkt
Seit mehr als 30 Jahren werden Warmwasserkostenverteiler zur verbrauchsgerechten Erfassung von Warmwasserkosten eingesetzt. Während bei Neubauten Warmwasserkostenverteiler nicht mehr installiert werden dürfen, befinden sich im Abrechnungsbestand der Wärmemessdienstunternehmen noch mehrere hunderttausend Stück dieser Geräte. In vielen Fällen lohnt sich schon vor Ablauf der gesetzlichen Frist der Austausch. Denn in den meisten dieser Geräte haben sich Kalkablagerungen gebildet. Die Warmwasserkostenverteiler erfassen den Warmwasserverbrauch nach dem Venturi-Prinzip. Dabei wird ein festgelegter Teil des warmen Wassers vom Hauptstrom der Stichleitung in den Warmwasserkostenverteiler gelenkt. Das Wasser fließt in einen Wärmespeicher, der die Wärme auf eine Spezialampulle überträgt. Der Stand der kondensierten Flüssigkeit zeigt den Warmwasserverbrauch an.
Die Schwachstelle bei diesem Prinzip liegt im so genannten Venturi-Rohr. Im Laufe der Jahre lagert sich dort Kalk an und setzt die Kanäle zu. Die Folge ist eine Beeinträchtigung der Funktion durch die Verengung des Rohrquerschnitts. Ist eines der Geräte defekt, so reicht es nicht, die einzelnen Warmwasserverteiler zu ersetzen. Aus rechtlichen Gründen sollte in diesem Fall eine Umrüstung der gesamten Anlage vorgenommen werden.
Austausch benachteiligt betroffenen Nutzer
Denn wird in einer Wohnanlage nur das einzelne defekte Gerät ausgetauscht, wird der betroffene Wohnungsnutzer gegenüber den übrigen Mitbewohnern erheblich benachteiligt: Der neu installierte (ist kein Zähler) Warmwasserkostenverteiler weist im Vergleich zu den übrigen alten Geräten eine deutliche höhere Anzeige auf. Damit werden dem Wohnungsnutzer auch höhere Kosten für warmes Wasser zugewiesen. Die Warmwasserkostenabrechnung ist daher fehlerhaft und somit jederzeit anfechtbar. Sind die technischen Voraussetzungen gegeben, ist eine Umrüstung auf geeichte Warmwasserzähler daher unbedingt zu empfehlen. Es gibt verschiedene kostengünstige Möglichkeiten, auch nachträglich Warmwasserzähler zu montieren. Wichtig für den Hausbesitzer: Da es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, können die Kosten der von einem Sanitär-Fachhandwerksbetrieb ausgeführten Installation auf Mieter bzw. Eigentümer umgelegt werden
(§ 559 Abs. 1, BGB).
In der Praxis kann der nachträgliche Einbau von Warmwasserzählern, wie dem „istameter m“ des Herstellers ista (www.ista.de) auf verschiedene Art und Weise realisiert werden.
1. Die zentrale Lösung
2. Lösungen für Einzelmessungen
3. Lösungen bei der Sanierung von Installationen