Gerätearten nach TRGI, TRF und TRÖl
Arten, Klassifizierung & Index
Anforderungen bei der Installation
Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke berichtet in seiner Kolumne über die verschiedenen Gerätearten und den sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die bei einigen Geräten berücksichtigt werden müssen.
Nach den Technischen Regeln der Gas-Installation, Flüssiggas und der Ölanlagen sind die Geräte grundsätzlich in drei verschiedene Arten untergliedert:
A ohne Abgasanlage
B mit Abgasanlage – raumluftabhängig
C mit Abgasanlage – raumluftunabhängig
Die erste Index-Stelle (1-9) hinter dem Buchstaben bedeutet die Art der Abgasanlage, z.B. ob mit oder ohne Strömungssicherung!
Die zweite Index-Stelle gibt an:
1 ohne Gebläse
2 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher
3 mit Gebläse vor dem Brenner
4 mit Gebläse hinter der Strömungssicherung (selten)
Der Hersteller legt so fest, für welche Art der Installation sein Gerät zugelassen ist. Die tatsächliche Klassifizierung wird dann aber vor Ort bestimmt. Und da liegen oftmals die Probleme: Bestimmte „Gerätearten“ verlangen zusätzliche sicherheitsrelevante Maßnahmen, die hin und wieder nicht berücksichtigt oder beachtet werden.
Zusatzindex „X“
Der Zusatzindex „X“ spielt dabei eine sehr wichtige Rolle. Dieses Kennzeichen wird dann vergeben, wenn die Abgasleitung die erhöhten Dichtheitsanforderungen vor Ort erfüllt. Dies ist gegeben, wenn die Abgasleitung entweder verbrennungsluftumspült oder durchgängig geschweißt ist. Eine geschweißte Abgasleitung muss anstatt eines Prüfdrucks von 200 Pa einem Prüfdruck von 5000 Pa standhalten. Hohe Dichtheitsanforderungen bedeutet nichts anderes, als dass keine Abgase in gefahrdrohender Menge im Aufstellraum austreten können.
Wenn der Index „X“ nicht vergeben werden kann, sind weitere Maßnahmen erforderlich.
Eine der wesentlichsten Forderungen ist die „zusätzliche Frischluftöffnung ins Freie“!
Das trifft auch bei bestimmten raumluftunabhängigen Geräten zu. Dies sollen die schematischen Darstellungen verdeutlichen (siehe C12).
Die Frischluftöffnung ist auch nicht mit einer Verbrennungsluftöffnung zu verwechseln. Ausreichende Verbrennungsluftversorgung ist zwar bei raumluftabhängigen Geräten gefordert (Schutzziel 1 & 2), aber ein Verbrennungsluftverbund ist in einigen Fällen nicht ausreichend (siehe B23).
Verschleiß der Dichtungen
Die Öffnung ins Freie dient dazu, den Raum mit ausreichend Frischluft zu versorgen, um den Fall des unkontrollierten Abgasaustritts an den unter Überdruck stehenden Abgasleitungen entgegenzuwirken und die Gefahr für Leib und Leben zu minimieren. Die Dichtungen der Verbindungsstellen verschleißen mit der Zeit und an diesen Stellen gibt es nun mal keine Abgasüberwachungseinrichtung.
Diese Frischluftöffnungen sind selbstverständlich auch im Rahmen der Abgaswegeüberprüfung nicht nur auf evtl. Verschmutzungen, sondern auch auf freien Querschnitt hin zu kontrollieren.