Förderprogramme
Im Rahmen der KfW- und BAFA-Förderprogramme gewährt die Bundesregierung staatliche Zuschüsse oder Förderkredite für die Modernisierung von Heizungsanlagen. Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren 430“ fördert über einen Investitionszuschuss. Bei der Einzelmaßnahme „Erneuerung der Heizung“ beträgt der Zuschuss 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2500 € pro Wohneinheit. Mit dem Programm „152“ kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredit beträgt bis zu 50 000 € pro Wohneinheit. Informationen und Antragsunterlagen finden Sie unter www.kfw.de.
Das Marktanreizprogramm der BAFA fördert Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpenanlagen. In den genannten Bereichen ist der hydraulische Abgleich Pflicht, sofern der bestehende Kessel ausgetauscht oder die Heizlast des Gebäudes verändert wird. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist durch Vorlage der Rechnung des Fachunternehmers nachzuweisen. Weitere Auskünfte unter www.bafa.de.
Oventrop (www.oventrop.de) stellt Informationen in der Produktübersicht „Bestehende Heizungsanlagen energieeffizient erweitern und erneuern“ zur Verfügung.