EuP-Richtlinie: Ab Januar neue Vorgaben für Umwälzpumpen
Ab 1. Januar 2013 gelten im Rahmen der EU-Richtlinie für energieverbrauchende Produkte (EuP) neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Umwälzpumpen. Die Verordnung EG 641/2009 schreibt vor, dass Nassläuferpumpen mit einer hydraulischen Leistung zwischen einem und 2500 W einen Energie-Effizienz-Index (EEI) von maximal 0,27 haben müssen, was laut EU-Berechnungen eine Einsparung von 23 TWh bedeutet und den CO2-Ausstoß um mehr als 10 Mio. t/Jahr senkt.
Nur Produkte, die diese Vorgabe erfüllen, dürfen das CE-Zeichen tragen und in einem EU-Land verkauft werden. Das bedeutet, dass ab Januar ca. 80 % der heute noch lieferbaren Modelle nicht mehr CE-konform sind. Einen EEI von maximal 0,27 erreichen fast nur Hocheffizienzpumpen, die den Anforderungen des heutigen Energielabels der Klasse A entsprechen.
Die Richtlinie betrifft nur neu in Verkehr gebrachte Pumpen, ein Austausch alter Modelle ist nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt Grundfos (www.grundfos.de) allen Fachhandwerkern, den vorzeitigen Austausch bei Auftraggebern aktiv anzusprechen, um Einsparpotentiale zu nutzen. Selbst der Austausch einer nur wenige Jahre alten Pumpe kann sich angesichts der enormen Wirkungsgrade der neuen Modelle wirtschaftlich rechnen. Der positive Effekt für die Umwelt ergibt sich schon ab dem ersten Tag.
„Die Richtlinie ist ein Beitrag zu mehr Klimaschutz in der EU“, sagt Ralf Brechmann, Geschäftsführer der Grundfos GmbH in Erkrath. „Grundfos hat an der Verordnung aktiv mitgewirkt und begrüßt die neuen Vorgaben ausdrücklich. Wir leisten Überzeugungsarbeit am Markt und entwickeln immer wieder Lösungen, die Pumpen noch effizienter machen. Beispiele sind unsere Produktreihen „Alpha2“ und „Magna3“ mit EEI-Werten noch unter dem EU-Benchmark von 0,20.“