Die Zeichen der Zeit erkennen
Seit dem letzten Jahr verdrängen immer mehr weiß-rote Gefahrenpiktogramme die bekannten orangefarbenen Gefahrensymbole. Diese Umstellung findet statt, um das weltweite Durcheinander im Bereich der Gefahrstoffkennzeichnung und -einstufung zu vereinheitlichen.
Gleiche Gefahrenstoffe sollten auch gleich gekennzeichnet werden: Das ist der Grundgedanke des Global Harmonisierten System (GHS). Leider war das bislang nicht der Fall.
Je nachdem in welchem Land man sich gerade befand, konnten gleiche Gefahrstoffe mit unterschiedlichsten Symbolen gekennzeichnet werden. Um diesem Durcheinander entgegenzuwirken, haben die Vereinten Nationen das Global Harmonisierte System (GHS) geschaffen. Über eine EG-Verordnung ist diese bereits seit Januar 2009 auch in Deutschland in Kraft. Zwar gelten die Übergangsfristen zum Teil bis 2015, jedoch sollten sich die Betriebe schon jetzt an die Neuerungen gewöhnen, da auch die Produzenten von Gefahrstoffen ihre Kennzeichnung vor dem eigentlichen Stichtag umstellen werden. Für reine Stoffe wie Aceton und Toluol ist der Stichtag, ab dem die Stoffe nach der neuen Regelung gekennzeichnet werden müssen, der 1. Dezember 2010. Gemische wie zementäre Produkte, Reinigungsmittel oder Klebstoffe müssen erst ab dem 1 Juni 2015 die neue Kennzeichnung aufweisen. Die neuen Symbole werden zudem mit den Signalwörtern „Gefahr“ oder „Achtung“ ergänzt.
Auch die bisherigen R- und S-Sätze werden ersetzt – die R-Sätze durch die Gefahrenhinweise H, die S-Sätze durch die neuen Sicherheitshinweise P. Betriebe sollten rechtzeitig ihr Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen überarbeiten. Mit der fälligen Unterweisung wären dann auch die Mitarbeiter fit für die Zukunft. Außerdem sollten auch innerbetriebliche Kennzeichnungen wie z.B. an Kanistern oder Tanks nicht vergessen werden. Doppelkennzeichnungen sind dabei jedoch nicht zulässig.