Bis zum letzten Atemzug
Weg frei für Verbrennungsluft
Jede Verbrennung braucht Sauerstoff, der in der Umgebungsluft enthalten ist. Leider wird häufig im Zuge von Dämm- und Abdichtungsmaßnahmen unterschätzt, wie viel Verbrennungsluft raumluftabhängige Feuerstätten benötigen. Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke erklärt in seiner Kolumne, welchen Vorschriften raumluftabhängige Feuerstätten unterworfen sind und was beim Betrieb zu beachten ist.
Bestandteil einer jeden Überprüfung einer raumluftabhängigen Feuerstätte ist die Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzuführung bei Betrieb. Ob nun bei den wiederkehrenden Überprüfungen, bei Abnahmen oder gar bei Fensterwechsel, immer ist der sichere Betrieb aller raumluftabhängigen Feuerstätten nachzuweisen! So ist jede Veränderung, die die verbrennungslufttechnischen Maßnahmen beeinflussen, nach TRGI 2008 nur mit Abstimmung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers durchzuführen. Dabei sind im Wesentlichen zu nennen: der Einbau von Dichtungen, der Austausch der Fenster und Türen und der Einbau von Entlüftungseinrichtungen (auch Dunstabzugsanlagen, Lüftungsanlagen oder Abluftwäschetrocknern).
Der Betreiber der Feuerungsanlage ist über die durchgeführten Maßnahmen zur ausreichenden Verbrennungsluftversorgung zu unterrichten und er hat dann auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Maßnahmen erhalten bzw. funktionstüchtig bleiben. Gerade bei Vermietung ist dem evtl. stetig wechselnden Betreiber die Notwendigkeit von z.B. gekürzten Türen, Verbrennungsluftöffnungen, entfernten Dichtungen, eingebauten Verriegelungen und Außenluftdurchlasselementen zu erläutern.
Die grundsätzliche Forderung von 1,6 m³ Verbrennungsluft, die stündlich allen raumluftabhängigen Feuerstätten zuströmen muss, ist dabei unbedingt zu beachten. Der Unterdruck in den Aufstellräumen darf dabei 0,04 mbar nicht überschreiten. Dafür bieten verschiedene Hersteller Messgeräte für den sogenannten „4 Pa Test“ an. Auch wenn evtl. rein rechnerisch genügend Kubikmeter Raumluft zur Verfügung stehen, kann das Gebäude so dicht sein, dass es den „4 Pa Test“ nicht besteht.
Gerade bei der Altbausanierung oder beim nachträglichen Einbau eines Kamins in energetisch guten und somit dichten Gebäuden, ist die Kontrolle bzw. der Nachweis für die ausreichende Verbrennungsluftversorgung lebensnotwendig!
Die regelmäßige wiederkehrende Überprüfung der vorhandenen technischen Maßnahmen zur Verbrennungsluftversorgung im Rahmen der Abgaswegeüberprüfung ist eine der wichtigsten unserer Aufgaben. Da werden schon mal notwendige Öffnungen in Türen, Fenstern oder Wänden zugehangen, zugeklebt oder zugestopft. Die mit ihrer vorgeschriebenen Mindestgröße eingebauten Gitter, Öffnungen und Kanäle müssen regelmäßig auf freien Querschnitt überprüft und ggf. auch gereinigt werden. Diese Kontrolle kann Leben retten!