Austausch von Gasheizgeräten
Beim Austausch defekter Gasheizgeräte wird – aus Kostengründen – oft auf funktionsfähige Altgeräte zurückgegriffen. Nikolaus Fleischhacker, Oranier-Geschäftsführer (www.oranier.com): „Ältere Gasheizgeräte mit Schornsteinanschluss entsprechen nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen des DVGW und dürfen nicht als Austauschgeräte genutzt werden.“
Der Grund dafür: Ältere Geräte haben keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung. Diese ist jedoch für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben. Da ältere Geräte nicht mehr mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung nachgerüstet werden können, bekommen nur neue Modelle durch den Schornsteinfeger auch „grünes Licht“.