Aus der Sicht des Schornsteinfegers
„Ölheizungsverbot?“ – neue Forderungen des GEG
Das neue Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und die bisherige Energieeinsparverordnung wurde damit abgelöst. Seit der Veröffentlichung des GEG ist die Verunsicherung in Bezug auf die Ölheizungen, nicht nur beim Kunden, sehr häufig anzutreffen. Klar ist: Ein oft gehörtes „Ölheizungsverbot“ gibt es nicht. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen dazu kurz und klar beantwortet.
Dürfen bestehende Ölheizungen weiter betrieben werden?
Ja, Brennwert- und Niedertemperaturheizungen können ohne Einschränkungen weiter betrieben werden, auch über das Jahr 2026 hinaus. Nur Standartkessel (Konstanttemperaturkessel) dürfen nicht mehr betrieben werden, wenn diese 30 Jahre alt sind oder es werden.
Gilt dieses Betriebsverbot für alle Geräte?
Nein, wenn der Eigentümer in seinem eigenen Ein- bis Zweifamilienhaus schon vor dem 1. Februar 2002 wohnt, dann entfällt die Pflicht. Jedoch bei einem Eigentümerwechsel nach diesem Stichtag, muss die Heizung dann innerhalb von 2 Jahren erneuert werden.
Die Austauschpflicht gilt auch nicht für Geräte mit einer Heizleistung von weniger als 4 und mehr als 400 kW und für Wärmeerzeuger zur ausschließlichen Warmwasserbereitung oder Beheizung des Aufstellraumes (z.B. Ölofen).
Dürfen weiterhin Ölheizungen eingebaut werden?
Ja, bis Ende 2025 können ohne Einschränkungen neue Ölheizkessel eingebaut werden. Ab 1. Januar 2026 muss dann nur zusätzlich regenerative Energien mit eingebunden werden,
wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Umweltwärme oder Geothermie.
Aber Achtung: unabhängig vom GEG sind in bestimmten Hochwasserschutzgebieten Heizölheizungen nicht mehr gestattet.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und auch die Einbindung von regenerativen Energien nicht möglich ist, eine unbillige Härte oder gar ein unangemessener Aufwand vorliegt, ist der Einbau einer Ölheizung allein weiterhin erlaubt.
Gibt es Fördermittel für die Erneuerung?
Ja, die BAFA fördert den Austausch einer Ölheizung mit zusätzlichen 10 % „Ölaustauschbonus“ zu den üblichen Förderprodukten für erneuerbare Energien. Zuschüsse bis zu 45 % sind so möglich! Öl-Brennwertkessel werden jedoch nicht mehr gefördert.