Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Meidinger Scheibe über Abgasleitung
Der Heizungstausch ist im vollen Gange. Alte Gaskessel und Heizwertthermen werden gegen moderne sparsame Brennwertheizungen ausgewechselt. Im Rahmen dieser Modernisierung muss auch die Abgasanlage angepasst werden.
Der Einzug einer zugelassenen, meist systemzertifizierten, Abgasleitung ist erforderlich. Die „kalten“ Abgase, die einen sehr hohen Wasserdampfanteil haben, müssen mit Überdruck ins Freie „geblasen“ werden. Der freie Austritt der Abgase an der Abgasmündung darf nicht durch Regenhauben oder Meidinger Scheiben aus zweierlei Gründen behindert werden (DIN 18160-1 Punkt 6.11.7).
Als erstes besteht die Gefahr von Eiszapfenbildung. Neben der Gefahr, dass die Mündung inklusive Ansaugöffnung der Verbrennungsluft zufriert, ist auch die Verkehrssicherungspflicht stark beeinträchtigt. Herabfallende Eiszapfen stellen eine unmittelbare Unfallgefahr dar. Zum Zweiten werden durch die Abdeckung die Abgase so ausgebremst und verwirbelt, dass es zur Rezirkulation der Abgase kommt, d.h. dass sich die Heizung über die Ansaugöffnung die eigenen Abgase wieder ansaugt und so die saubere Verbrennung negativ beeinflusst.
Auch wenn die neue Brennwertheizung nicht über das Mündungselement mit Verbrennungsluft versorgt wird, ist die Abgasleitung durch die Haube zu führen. Ist dann außerdem noch ein benachbarter Schornstein für feste Brennstoffe vorhanden, sind weitere Maßnahmen, wie z. B. die nichtrennbare Ausführung der Mündung, erforderlich. Daher rate ich vor dem Beginn einer Installation dringend dazu, sich unbedingt mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Verbindung zu setzen und die fachgerechte Installation absprechen.
- „Aufsätze … dürfen die Betriebssicherheit der Feuerstätte sowie die Brand- und Standsicherheit nicht
beeinträchtigen.“
- „Aufsätze … dürfen auf Abgasanlagen für feuchte Betriebsweise nur aufgesetzt werden, wenn sie nicht zur
Vereisung an der Mündung der Abgasanlage führen!“