Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Abgasleitungen über Dach
In der letzten Ausgabe berichtete Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke über Ausnahmen, wann die Abgasableitung aus Feuerstätten nicht über das Dach erfolgen darf. In dieser Kolumne thematisiert er, was bei einer senkrechten Abgasführung über Dach beachtet werden muss.
Die wahrscheinlich häufigste Installation einer Brennwerttherme, speziell in neu gebauten Ein- bis Zweifamilienhäusern, ist die C33x (senkrechte Abgasführung über Dach). Diese Installation eröffnet einen großen Spielraum an Verlegungsmöglichkeiten und erlaubt eine individuelle Platzierung im Aufstellraum. Die TRGI (Technischen Regeln der Gasinstallation) und die FeuVo (Feuerungsverordnung) müssen jedoch auch hierbei beachtet werden. Darin sind einige Abstandsregeln über Dach zu beachten.
Mindestabstände
So genügt ein Mindestabstand von 40 cm im rechten Winkel zur Dachfläche, wenn es sich dabei um raumluftunabhängige Feuerstätten bis 50 kW handelt, die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden und dessen Abgase mit Ventilatoren abgeführt werden.
Fenster und sonstige Öffnungen zu Räumen sowie Dachaufbauten wie z.B. Gauben müssen um mind. 1 m überragt werden, wenn diese weniger als 1,5 m horizontal entfernt sind.
Ggf. Fenster verriegeln
Sollte ein Fenster zu bewohnten Räumen – das geöffnet werden kann und zur Lüftung dient – nicht die zuvor angegebenen Abstandsmaße einhalten, so ist alternativ auch eine Verriegelung möglich. Diese verhindert technisch den gleichzeitigen Betrieb der Feuerstätte bei geöffnetem Fenster. Dabei steht nicht der Brandschutz im Vordergrund, sondern das Ziel, dass Personen in diesen Wohnräumen nicht mit den unkontrollierbar eindringenden Abgasen gefährdet werden.