Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Neues Energielabel für alte Heizungen
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz – EnVKG vom 10. Mai 2012 das zuletzt am 10. Dezember 2015 geändert worden ist – beinhaltet das Kennzeichnen von Produkten mit Energieeffizienzlabel. Das bezieht sich nicht nur auf neue, sondern auch auf gebrauchte Produkte. In seiner Kolumne widmet sich Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke dem Thema „Labeling“.
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz gilt unter anderem auch für Feuerstätten, die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden und eine max. Leistung von 400 kW haben. Es gilt für Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie für Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen.
Labeln bei Alt und Jung
Neuanlagen müssen seitdem mit einem entsprechenden Label gekennzeichnet werden. Gebrauchte Heizgeräte können seit 2016 freiwillig mit einem Energieeffizienzlabel durch einen sogenannten „Berechtigten“ gekennzeichnet werden. Dies gilt für Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater im Handwerk und Energieausweisausstellungsberechtigte. Jedoch müssen nicht alle gebrauchten Heizgeräte sofort mit einem Label etikettiert werden. Es ist abhängig vom Baujahr und wird in Etappen durchgeführt (siehe Tabelle).
Seit dem 01. Januar 2017 sind wir nun als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger jedoch verpflichtet „alte Heizungen“ zu etikettieren, sofern diese nicht schon etikettiert worden sind. So müssen wir im Anschluss an die Feuerstättenschau, die ja nur alle drei bis vier Jahre durchgeführt wird, die Heizgeräte der Baujahre bis einschließlich 1994 mit einem Etikett versehen. Verbundanlagen werden dabei nicht berücksichtigt. Jedes Label hat dabei eine eigene Nummer und kann so jedem Heizgerät zugeordnet werden (siehe Bild 1). Die meisten Energieeffizienzklassen werden zurzeit mit D und C vergeben. Diese Klassen sind abhängig von den verschiedenen Aspekten des Kesselaufbaus. Merkmale u.a. wie Standard-, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, mit oder ohne Zündflamme, mit oder ohne Gebläse, sowie Kessel- und Brennstoffart spielen dabei eine wichtige Rolle. Es wird auch nur das Heizgerät etikettiert. Dabei spielt es keine Rolle ob dieses Gerät Teil einer Verbundanlage (z.B. einer Solaranlage) ist.
Kostenfrei für Kunden
Zur Etikettierung gehört auch verpflichtend die Übergabe eines dazugehörigen Infoflyers inkl. der Information an den Eigentümer oder den Mieter. Das „Labeln“ ist für den Betreiber der Anlage kostenfrei, er muss aber das Anbringen des Etiketts auf der „Außenseite der Gerätefront“ dulden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt die Kosten und hält sich aber eine stichprobenartige Überprüfung vor.
Das Ziel dieser aufwendigen Aktion ist klar – Überzeugung der Eigentümer zur Erneuerung der veralteten ineffizienten Heiztechnik!