Modernisierungsstau auflösen
Zusätzliche Chance für den Heizungstausch
Die Bundesregierung will die Modernisierungsrate von Heizungsanlagen erhöhen. Um dafür einen Anreiz zu schaffen, werden seit Jahresbeginn 2016 Öl- und Gas-Heizkessel mit bis zu 400 kW, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach mit einem Label versehen. Dieses Jahr ist das Labeling noch freiwillig, ab 2017 gesetzlich verpflichtend.
Die ältesten Kessel werden zuerst gekennzeichnet, danach sind schrittweise jüngere Baujahre an der Reihe. Das bedeutet: 2016 erhalten ausschließlich Wärmeerzeuger ein Label, die bis einschließlich 1986 eingebaut wurden, 2017 alle Anlagen mit einem Baujahr bis einschließlich 1991. Berechtigt zur Vergabe des Effizienzlabels sind Heizungsfachfirmen, Schornsteinfeger und bestimmte Gebäudeenergieberater, verpflichtet dazu sind die sogenannten bevollmächtigten Schornsteinfeger. Ab 2017 müssen die Bezirksschornsteinfeger alle Heizkessel bis 400 kW, die noch kein Label haben, etikettieren.
Das Labeling ist die konsequente Weiterführung der seit 26. September 2015 geltenden Regelung der Europäischen Union, wonach für Wärmeerzeuger bis 70 kW und Speicher bis 500 l ein Energieeffizienzlabel vorgeschrieben ist. Die Software für die Erstellung sowie die Aufkleber für Bestandsanlagen werden vom Bundeswirtschaftsministerium bereitgestellt.
Fachhandwerker erhalten die Label sowie Endkundenflyer im Onlineshop des Zentralverbandes SHK (www.zvshk.de). Buderus unterstützt seine Handwerkspartner ebenfalls beim Labeling für Neugeräte: Mit der Software „Logasoft EnergyLabel“ können Heizungsfachfirmen über www.buderus.de das Energielabel für individuell konfigurierte Systeme erstellen. Damit lassen sich die Energieeffizienzklasse eines Heizsystems berechnen, das entsprechende Label erstellen sowie alle erforderlichen Unterlagen ausdrucken.