Energielabel für Pelletheizungen: ab 2017
Nicht aussagekräftig, was Kosten betrifft
Öl- und Gasheizungen sowie Wärmepumpen werden seit dem 26. September 2015 mit einem Energielabel gekennzeichnet – jedoch keine Pelletheizungen.
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV; www.depv.de) weist darauf hin, dass die Energieeffizienzkennzeichnung für Festbrennstoffkessel nach EU-Verordnung erst ab 1. April 2017 und für Festbrennstoff-Einzelraumfeuerungsanlagen ab 1. Januar 2018 möglich ist. Anders als bei Elektrogeräten ist das Label nicht aussagekräftig was Energiekosten, Klimarelevanz (CO2-Einsparung) oder Primärenergiebedarf der Heizung angeht. Es eignet sich daher nur bedingt zum Vergleich verschiedener Wärmeerzeuger.
Die verzögerte Kennzeichnung von Holzheizungen hat allein rechtstechnische Gründe und sagt nichts über deren Energieeffizienz aus.
Das zeigt sich schon daran, dass nach bisherigen Einschätzungen Pelletkessel 2017 von A+ bis A+++ (Pelletbrennwertkessel mit Solar) und Pelletkaminöfen ab 2018 mit A++ sehr gut bewertet werden. Öl- und Gasheizungen erhalten hingegen seit Ende September zumeist nur ein A. Unterschiede zwischen den Geräten einzelner Hersteller wird es kaum geben. Die Energieverbrauchskennzeichnung differenziert bei den Heizungen vor allem zwischen verschiedenen Arten von Heizungen bzw. Brennstoffen. Die neuen Energieeffizienzklassen sagen aber nichts über die zu erwartenden Betriebskosten der Heizung aus.
Nähere Informationen zur Energieverbrauchskennzeichnung gibt das Informationsblatt „Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungen“ des Deutschen Pelletinstituts (DEPI; www.depi.de).