Auf Nummer sicher
Leitfaden für InspektionenNormen zur Hygieneinspektion raumlufttechnischer Anlagen sind zwar in der Regel präzise formuliert, lassen aber bei der Umsetzung an machen Stellen variables Handeln zu. Dies führt in der Praxis dazu, dass Spielräume ausgenutzt werden und sich die Inspektionen verschiedener Dienstleister hinsichtlich ihrer Qualität deutlich unterscheiden. Der neue VDI 6022-Leitfaden des Fachinstituts Gebäude-Klima e.V. (FGK) gibt nun genau vor, was bei der Hygiene-Erstinspektion zu tun ist und welche Stellen der raumlufttechnischen Anlage Gegenstand der Untersuchung sein müssen.
Per Ehrenkodex haben sich die Mitglieder des FGK verpflichtet, sich an die vom Institut herausgegebenen Empfehlungen und Leitlinien zu halten. Die Gesec Hygiene + Instandhaltung GmbH (www.gesa.de) bietet seit fast zehn Jahren Hygieneinspektionen für raumlufttechnische Anlagen in Verwaltungen, Industrieunternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern und der Gastronomie an. Auch sie folgt den im neuen Leitfaden festgelegten Ansprüchen.
Leitfaden
Der Leitfaden liefert Unternehmen ein klares Kriterium bei der Auswahl eines Dienstleisters für die Durchführung der Hygieneinspektionen ihrer Anlagen. Er verschafft Klarheit, welche Maßnahmen in den angebotenen Leistungen enthalten sein müssen, um den hygienischen Status der raumlufttechnischen Anlagen sicher erfassen zu können. Hierbei unterscheidet die VDI 6022 zwischen der Hygiene-Erstinspektion und den in festgelegten Abständen stattfindenden Wiederholungs-Hygieneinspektionen.
Erstinspektion
Bei der Erstinspektion der Anlage sollten die Orte für die Probenentnahme, sowohl für Hygienekontrollen durch qualifiziertes Personal vor Ort als auch für alle weiteren Hygieneinspektionen, die von Fachpersonal durchgeführt werden müssen, dauerhaft markiert werden. Zusätzlich gilt es zu prüfen, ob alle Anforderungen hinsichtlich Planung, Fertigung und Ausführung der Anlage erfüllt werden.
Bei Hygieneinspektionen legt die VDI 6022 die Abstände abhängig von der Art der RLT-Anlage fest. Die Inspektionen bestehen aus der so genannten „Erweiterten Sichtprüfung“, „Mikrobiologischen Untersuchungen“ sowie der „Dokumentation“.
Erweiterte Sichtprüfung
Die „Erweiterte Sichtprüfung“ umfasst die Besichtigung der RLT-Anlage hinsichtlich Hygienemängel wie Verschmutzung, Rostbildung oder Kalkablagerungen. Schritt für Schritt wird im Leitfaden erarbeitet, was an den einzelnen Komponenten einer RLT-Anlage bei einer Hygieneinspektion zu untersuchen ist. Beispielsweise muss die Kondensatauffangwanne im Heiz- und Kühlregister korrosionsbeständig sein. Bei den Luftleitungen wird angegeben, dass flexible Leitungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind. Auch hier muss der Hygieneinspektor im Mängelfall eine Änderung der Anlage verlangen. So sind für jedes Bauteil der RLT-Anlage alle Elemente aufgeführt, die inspiziert werden müssen. Dazu gehören die Außen- und Fortluftdurchlässe, die Kammerzentralen und Gerätegehäuse, Luftfilter, Luftbefeuchter, Heiz- und Kühlregister, Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung, Ventilatoren, Luftleitungen, Schalldämpfer, alle Luftdurchlässe, sowie der Kühlturm. Geht der Hygieneinspektor vor Ort anhand des Leitfadens vor, sollten keine Details übersehen werden.
Mikrobiologische Untersuchungen
Die „Mikrobiologischen Untersuchungen“ gelten der Bestimmung von Gesamtkoloniezahl, Legionellen, Pseudomonaden sowie Pilzen und Hefen. Untersucht wird sowohl die durch die Anlage strömende Luft, als auch das Umlaufwasser von Luftbefeuchteranlagen und Rückkühlwasser. Mittels Abklatschplatten werden Oberflächenproben entnommen. Anhand zweier Anlagenzeichnungen zeigt der Leitfaden, welche mikrobiologischen Untersuchungen an welchem Bauteil durchzuführen sind. Tabellen geben Auskunft, wenn Grenzwerte überschritten werden.
Dokumentation
Alle wesentlichen Aspekte für die Dokumentation der bei der Hygieneinspektion durchgeführten Maßnahmen sind im Leitfaden aufgeführt. So sind die Orte der Probenentnahme bereits bei der Hygiene-Erstinspektion festzulegen und dauerhaft zu markieren. Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen dem Nutzer der Anlage mitgeteilt werden.