Abgesenkter Staubgrenzwert ist verbindlich

Auf Baustellen und in Werkstätten gilt seit 1. Januar 2019 ein deutlich niedrigerer Grenzwert für A-Staub von 1,25 m/m³ gemäß TRGS 504. Darauf machen die Experten für staubfreies Arbeiten von Team Direkt (www.team-direkt.de) noch einmal eindringlich aufmerksam.

„Für die A-Fraktion gilt nach den Vorschriften der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 900 ein maximaler Überschreitungsfaktor von 8. Das bedeutet: Bei achtfacher Überschreitung von 1,25 mg/m³ viermal pro Schicht über 15 Minuten darf in einer Schicht keine weitere Exposition mehr erfolgen, da sonst der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten wird“, so Tim Olaf Böl, Fachberater bei Team Direkt.

Gründe für die Einführung dieses Grenzwertes gibt es genug: Viele Stäube sind gefährlich und einige davon sogar krebserregend. Staub ist die Ursache vieler Berufskrankheiten.

Aufgrund dieser Gesundheitsgefahr ist der Gesetzgeber eingeschritten und hat staubarmes Arbeiten in der Gefahrstoffverordnung und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe verbindlich vorgeschrieben. Die Vorgaben finden sich dabei hauptsächlich in den TRGS 504, 521, 559 sowie 900. „Seit 1. Januar sind vor allem letztere von besonderer Bedeutung, denn in den TRGS 900 sind die Arbeitsplatzgrenzwerte vorgeschrieben, deren Einhaltung auf Baustellen jetzt streng überprüft wird“, mahnt der Experte. Mit der Kombination aus Bau-Entstaubern mindestens der Staubklasse M (zum Beispiel angeschlossen an handgeführte Maschinen) mit Luftreinigern gelingt Handwerkern die Einhaltung der Grenzwerte.

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