Inspektion und Wartung mit System
Instandhaltung von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden
Ohne sie geht es nicht: Die regelmäßige Instandhaltung in Form von Inspektion und Wartung ist für den reibungslosen Betrieb von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden ein Muss. Dadurch soll zum einen der hygienische Betrieb nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV – § 3a und § 4) [1] gewährleistet werden. Zum anderen wird damit den Anforderungen an eine energieeffiziente Funktion im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG – § 60) [2] entsprochen.
Auf der Grundlage der Anforderungen des Betreibers gilt es, eine individuelle Instandhaltungsstragie zu entwickeln, die optimaler Weise die Grundstrategie auf einen Ausfall (reaktiv) mit dem Zustand (anlaysierend) und der Vorbeugung (präventiv) kombiniert (Kasten 1).
Was in der Praxis häufig als Wartung bezeichnet wird, beinhaltet die Grundmaßnahmen Inspektion und Wartung nach der Systematisierung der Instandhaltung im technischen Regelwerk DIN 31051 [3]. Die Systemtisierung in Anlehnung an dieses Regelwerk ist in Bild 1 dokumentiert. Die Begriffe Inspektion, Wartung und Instandsetzung erläutert Kasten 2.
Die Prüfarten bei Inspektion und Wartung sind in Bild 2 dokumentiert. Eine Funktionsmessung, die an einem Luftfiltersystem durchzuführen ist, ist die Feststellung des Differenzdrucks und ist exemplarisch in Bild 3 dokumentiert.
Für die Funktionsprüfungen und die Funktionsmessungen sind die Anforderungen in DIN EN 12599 [4] zu beachten. Auf die Verbesserung im Rahmen der Instandhaltung nach DIN 31051 wird in diesem Fachbeitrag nicht eingegangen.
Leistungsvereinbarung durch Werkvertrag
In der Praxis des Anlagenbetriebs von Lüftungs- und Klimaanlagen werden häufig die Wartung und insbesondere die Reinigung durch den Betreiber an externe Unternehmer vergeben. Dabei handelt es sich typischerweise um einen Werkvertrag, in dem Leistungen auf der Grundlage der Anforderungen der Hersteller und/oder von Regelwerken wie VDI 6022 Blatt 1 [5], VDMA 24186-1 [6] beschrieben werden, um den bestimmungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten – die Bewahrung oder Wiederherstellung eines Sollzustandes. Über die erbrachten Leistungen mit Nachweis über den Leistungserfolg ist ein Inspektionsbericht zu erstellen. Für die Erstellung des Inspektionsberichtes sind die Anforderungen nach DIN EN 12599 [4] zu beachten (Bild 6). Die erbrachten Leistungen des externen Unternehmers (Auftragnehmer) sind durch den Betreiber (Auftraggeber) abzunehmen. Ein Nachweis in Form einer Checkliste mit gesetzten Haken für eine vereinbarte Leistung ist nicht ausreichend.
Weil Wartungsverträge häufig mit jährlichen Wartungsintervallen vereinbart werden, ist im Besonderen darauf hinzuweisen, dass wiederkehrende Inspektionen im Rahmen der Instandhaltung auch unterjährig erforderlich sind und in Abhängigkeit vom Ergebnis der Inspektion eine Wartung durchführen ist. So fordert beispielsweise die VDI 6022 Blatt 1 [5] in Tabelle 8 für Luftfiltersysteme (unter dem Gesichtspunkt der Hygiene) die visuelle Inspektion wiederkehrend alle drei Monate auf Verschmutzung, Leckage am Luftfilter und Gerüche sowie alle sechs Monate eine Funktionsmessung zur Feststellung des Differenzdrucks am Luftfiltersystem.
Nach GEG § 60 (2) wird für Instandhaltungspersonal unter energetischen Gesichtspunkten Fachkunde gefordert. Nach VDI 6022 ist für die Lufthygiene und Luftqualität im Rahmen der Instandhaltung mindestens eine Qualifizierung nach Kategorie B erforderlich, die durch die Teilnahme an einer Weiterqualifizierung, wie sie an der Airworker Akademie angeboten wird, nachgewiesen werden kann (www.mez-technik.de/de/akademie.html) .
Literaturverzeichnis
Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert worden ist) – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist
DIN 31051 (Juni 2019) Grundlagen der Instandhaltung
DIN EN 12599 (Januar 2013) Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumluft-
technischer Anlagen
VDI 6022 Blatt 1 (Januar 2018) Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische
Anlagen und Geräte (VDI-Lüftungsregeln)
VDMA 24186-1 (September 2019) Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden – Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen
Kasten 1: Begriffsdefinitionen
Instandhaltungsstrategien
Strategie auf Ausfall
Durchführung einer Maßnahme nach Funktionsausfall eines Bauteils, Bauteilgruppe oder Anlage, wie Wartung eines Luftfiltersystems aufgrund einer unzulässigen Schmutzbeladung des Luftfilters oder die Instandsetzung eines Lagers nach Eintritt des Lagerschadens an einem Ventilator.
Strategie auf Zustand
Basis für die Wartung ist die visuelle und/oder messtechnische Feststellung des technischen Zustands (Abnützungszustand) eines Bauteils, einer Bauteilgruppe oder einer Anlage, um das Abnützungspotenzial optimal auszunutzen, wie die dynamische Schwingungsmessung an Lagern der Elektromotore von großen Ventilatorsystemen.
Strategie auf Vorbeugung
Durch die Inspektion und Wartung in zeit- oder nutzungsabhängigen Intervallen soll der Ausfall eines Bauteils, Bauteilgruppe oder Anlage vermieden werden, wie das Auswechseln der Lager von Laufrädern in Ventilator-
systemen nach Betriebsstunden, die durch den Hersteller empfohlen werden.
Kasten 2: Begriffsdefinition
Grundmaßnahmen der Instandhaltung
Inspektion
Beinhaltet Maßnahmen zur Feststellung des Ist-Zustandes im Nennbetrieb durch die messtechnische Ermittlung von physikalischen Größen wie elektrischer Strom und Spannung, Temperatur, Luftfeuchte, Differenzdruck, Strömungsgeschwindigkeit oder durch Berechnung aus diesen wie Luftvolumenstrom sowie die visuelle und messtechnische Feststellung der Verschmutzung von Luftleitungssysteme und die Beurteilung durch Vergleich mit dem Soll-Zustand.
Wartung
Beinhaltet Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustands wie das Auswechseln von Luftfiltern nach Erreichen des zulässigen Luftfilterendrucks oder die Reinigung von Wärmeübertrager (mit Wasser oder Druckluft) und Luftleitungssystemen (durch Bürstenreinigung mit Reinigungsgeräten (Bild 4) oder Robotersystemen (Bild 5) bei Überschreiten einer zulässigen Verschmutzung.
Instandsetzung
Beinhaltet Maßnahmen zur Wiederherstellung einer Funktion nach Funktionsausfall wie das Austauschen des Lagers an einem elektrischen Motor in einem Ventilatorsystem nach Korrosion oder Bruch.