Wärmepumpen-Antragstellung bei der KfW jetzt für alle offen
09.09.2024Die Wärmepumpen-Förderantragstellung bei der KfW ist nun für alle möglich: Nachdem Eigentümer, die das Gebäude auch selbst bewohnen, schon länger Förderanträge stellen können, ist das Portal nun auch für Unternehmen und Contractoren geöffnet. Damit ist auch diese potenzielle Heizungssanierer-Gruppe berechtigt, die Förderung zu beantragen.
Auch Mehrfamilienhäuser und Geschosswohnungsbauten können nun KfW-Fördermittel für die Heizungssanierung beantragen.
Quelle: Stiebel Eltron
„Mit den Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften wie auch den zahlreichen kleineren und größeren Vermietern stößt eine sehr große Gruppe zu den Antragsberechtigten dazu“, so Udo Steinberg, Leiter Key Account Wohnungswirtschaft bei Stiebel Eltron. Das Unternehmen hat seinen Förderrechner so angepasst, dass jetzt Gebäude bis zu 25 Wohneinheiten berücksichtigt werden können.
Während für selbstnutzende Gebäudeeigentümer eine Förderung von bis zu 70 % der Kosten möglich ist, sind es bei der Immobilienwirtschaft bis zu 35 %. „Etwas komplizierter ist es, wenn selbstnutzende Wohnungseigentümer gemeinsam mit anderen Eigentümern oder auch Mietern in einem Mehrfamilienhaus wohnen“, so Steinberg. „Aber auch das kann in unserem Rechner berücksichtigt werden.“
Die Obergrenze für die Berechnung der Fördersumme ausschlaggebenden Installationskosten sind im Einfamilienhaus auf 30.000 € gedeckelt. „Wer also 70 % Förderung bekommt, kann maximal 21.000 € vom Staat erhalten“, erklärt Steinberg. Im Mehrfamilienhaus gelten andere Grenzen: Für die erste Wohneinheit können 30.000 € und für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 € angesetzt werden. Für jede weitere Einheit kommen 8.000 € dazu. „Der Stiebel Eltron-Förderrechner ist mit allen wichtigen Daten ausgestattet und nach Eingabe von nur wenigen Infos zum Projekt sofort in der Lage, die ungefähre Summe der Förderung zu nennen“, so Udo Steinberg.
Den BEG-Förderrechner finden Interessierte auf www.stiebel-eltron.de/toolbox.