Reuter/Dornbracht
Oberlandesgericht verhängt SchadenersatzzahlungIn einer Pressemitteilung erklärt der Onlinehändler Reuter (www.reuter.de), dass das Oberlandesgericht Düsseldorf den Badarmaturenhersteller Dornbracht (www.dornbracht.de) zu einer Schadenersatzzahlung an den Onlinehändler verurteilt habe. Inklusive Zinsen müsse Dornbracht rund 1 Mio. € an Reuter zahlen. Die Richter sahen laut Unternehmensverlautbarung in der „Fachhandelsvereinbarung“ von Dornbracht einen bezweckten und vorsätzlichen Verstoß gegen das Kartellrecht sowie eine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels. Das OLG habe zudem eine Revision nicht zugelassen.