Feuerstättenampel: Rot, Gelb oder Grün?

Bewertung von Feuerstätten für feste Brennstoffe

Bis Ende 2017 müssen alle alten Kaminöfen, Kachelofeneinsätze sowie Heizkamine mit einer Typprüfung vor 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Weitere Fristen laufen in den Jahren 2020 und 2024 ab. Dies schreibt die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) vor. Experten schätzen, dass in den kommenden acht Jahren über vier Millionen Feuerstätten erneuert werden müssen.

Damit das Thema insbesondere für Endverbraucher transparenter wird, haben der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) eine einfache und sehr plakative Einordnung für Feuerstätten entwickelt: Die „Feuerstättenampel“.


Feuerstättenampel

Die Feuerstättenampel ist ein Merkblatt und zeigt anhand der Farben Rot, Gelb und Grün, wie mit der Feuerstätte in Zukunft zu verfahren ist. Die einfache und anschauliche Einordnung anhand der Farben zeigt dem Betreiber auf, welche Emissionswerte seine Feuerstätte hat und wann sie veraltet ist und somit gegen ein modernes Gerät ausgetauscht werden muss.

Rot steht für ‚Das Gerät ist bereits über 40 Jahre alt und überfällig‘. Abgestufte Orangetöne veranschaulichen die Fristen bis 2017, 2020 und 2024 und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die Feuerstätte stilllegen, nachrüsten oder austauschen muss. Und wessen Ampel auf ‚Grün‘ steht, der kann sein Gerät auch in Zukunft mit gutem Gewissen betreiben.

Der Ofentausch zahlt sich neben den Vorteilen für die Umwelt auch für den Besitzer aus. Aufgrund moderner Verbrennungstechnik – einer optimierten Luftzufuhr, der Verwendung neuer Materialen und ausgeklügelter Konstruktionen – verursachen moderne Feuerstätten heute erheblich weniger Emissionen als Altgeräte.

Verbraucher können ihren Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau gezielt nach der Ofenampel fragen. Die Vorlage ist auch in vielen Fachmärkten und Kaminstudios erhältlich und steht im Internet auf der Seite www.ratgeber-ofen.de als kostenloser Download zur Verfügung.


Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2011

Worauf Besitzer achten sollten

Nicht jeder, der einen Kamin­ofen, Kachelofen oder Heizkamin sein Eigen nennt, weiß genau, was auf ihn zukommt. Sie gilt jedoch für alle: Die 1. BImSchV. Antworten auf häufig gestellte Fragen hat...

mehr
Ausgabe 06/2013

Feuerstättenschau

Beurteilung der Betriebs- und Brandsicherheit Überwachung der Nachrüst- oder Austauschpflicht

Eine Feuerstättenschau kann auch von der zuständigen Behörde veranlasst werden. Dabei handelt es sich nicht selten um Beschwerden aus der Nachbarschaft. Neben Geruchsbelästigungen sind auch...

mehr
Ausgabe 6-7/2024

Alternative zur Stilllegung

Zum Nachrüsten von 1. BImSchV-Feuerstätten

Tausende Hausbesitzer stehen derzeit vor einem ähnlichen Problem wie Gerd Schaub aus Ransbach-Baumbach: Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, dürfen laut 1. BImSchV...

mehr
Ausgabe 01/2015

Hygiene-Ampel sorgt für saubere Luft

In Innenräumen sind ein gesundes Wohn- raumklima wichtig und ein regelmäßiger Luftaustausch erforderlich. Das Lüftungssystem „freeAir 100“ ist diesbezüglich mit einer weiteren praktischen...

mehr
Ausgabe 08/2015

Effiziente Feuerstätten

Thermische und motorische Abgasklappen von Kutzner + Weber vermeiden Energieverluste, indem sie während der Stillstandszeiten das Entweichen der Warmluft aus der Feuerstätte und dem Aufstellraum...

mehr