Alternative zur Stilllegung
Zum Nachrüsten von 1. BImSchV-Feuerstätten
Elektrostatische Partikelabscheider ermöglichen den weiteren Betrieb nahezu aller Festbrennstoff-Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden. Der nachfolgende Praxisbericht zeigt eine beispielhafte Lösung dazu.
Rausreißen, stilllegen oder über den Einbau eines Partikelabscheiders weiter betreiben? Beispielhaft für viele Festbrennstoff-Feuerstätten, die aktuell von den Anforderungen der 1. BImSchV bis Jahresende betroffen sind, ist die von Gerd Schaub.
Quelle: Raab-Gruppe
Tausende Hausbesitzer stehen derzeit vor einem ähnlichen Problem wie Gerd Schaub aus Ransbach-Baumbach: Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, dürfen laut 1. BImSchV nur dann weiter genutzt werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreiten. Alle anderen „Öfen“ dürfen in der Konsequenz also nur noch bis zum Jahresende 2024 betrieben werden.
Viele Feuerstätten betroffen
Nach den Erhebungen des Zentralinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) aus dem Jahr 2022 betrifft das etwa 1,7 Mio. Feuerstätten in Deutschland. Hinzu kommen etwa 1 Mio. Anlagen, bei denen das Austausch- bzw. Nachrüstdatum bereits abgelaufen ist. Damit werden die Betreiber in den nächsten Monaten vor die Frage gestellt, ob sie ihre Feuerstätte ersetzen, stilllegen oder bspw. mit einem Partikelabscheider nachrüsten, um den Vorgaben zu entsprechen.
Viele Hausbesitzer stecken damit in einer wahren Zwickmühle. Sie würden gern ihre bestehenden Wärmeerzeuger behalten, da sie das „Heizmöbel“ stilvoll in ihrem Wohnumfeld integriert haben. Für Feuerstätten, die qualitativ hochwertig und in einem guten Zustand sind, stellt deshalb eine Nachrüstung mit einem Staubabscheider eine sinnvolle Alternative dar, wie das folgende Beispiel zeigt.
Situation vor Ort
Die bestehende Revisionsöffnung wurde durch eine moderne Edelstahltür ersetzt, in die der Airjekt 1 Ceramic integriert ist.
Quelle: Raab-Gruppe
Schornsteinfegermeister Ralf Ploeger schaltet erst den Partikelabscheider stromlos und kann ihn dann werkzeuglos aus der Revisionsöffnung demontieren. Die abgeschiedenen Rußablagerungen sind deutlich zu sehen.
Quelle: Raab-Gruppe
Das Einfamilienhaus von Gerd Schaub wurde 1951 im Kannebäcker Land nach den damals geltenden Baustandards in Massivbauweise erstellt. Etwa 168 m² Wohnfläche werden mit einem Gasbrennwertgerät sowie einem Kachelofen beheizt, der seit dem Jahr 1997 über einen Heizeinsatz vom Typ WESO KE 2130 verfügt (heute Oranier). Die Feuerstätte liefert mit einer Nennheizleistung von 11 kW Wärme.
Als Ralf Ploeger, bevollmächtigter Schornsteinfegermeister in Schaubs Wohnort Ransbach-Baumbach, Anfang des Jahres seine periodische Feuerstättenschau durchführte, informierte er den Hausbesitzer über die Situation zur aktuellen 1. BImSchV. Demnach ist der Kachelofen zum Jahreswechsel entweder stillzulegen, zu erneuern oder mit einer Sekundärmaßnahme zur Staubreduzierung zu versehen. In der Beratung wies er auch auf die letztgenannte Möglichkeit hin. „Am Markt sind seit etwa 15 Jahren ausgereifte Lösungen verfügbar, die einen regelkonformen und emissionsarmen Betrieb von Holzfeuerungsanlagen ermöglichen. Eine durchaus empfehlenswerte Alternative zum Einbau einer neuen oder zur Stilllegung der bestehenden Feuerstätte.“
Blick auf die Lösung
In der Folge entschied sich der Betreiber für den Einsatz eines elektrostatischen Partikelabscheiders vom Typ Airjekt 1 in der Ausführung „Ceramic“ von Kutzner + Weber, der sich in besonderer Weise für gemauerte Schornsteine mit oder ohne keramische Innenrohre eignet. Mit diesem Gerät lässt sich die Nachrüstpflicht für hochwertige, fest eingebaute Kachelöfen oder Kamine erfüllen, die nicht ohne Weiteres getauscht werden sollen bzw. können. Der § 26 Absatz 4 der 1. BImSchV sieht für diese Öfen eine eigene Regelung vor. Grundsätzlich lassen sich mit einem solchen Gerät nahezu alle Festbrennstoff-Feuerstätten in emissionstechnischer Hinsicht optimieren. Der Abscheidegrad für Feinstaub liegt bei bis zu 90 %.
Der Einbau in den Schornstein gestaltet sich grundsätzlich sehr einfach, denn Kutzner + Weber stellt ein Montageset zur Verfügung, das aus Abscheider und Reinigungstür besteht. Diese Tür wird im Bestand gegen die vorhandene Revisionsöffnung ausgetauscht. Alternativ kann sie in eine zu schaffende Öffnung in der Abgasstrecke eingesetzt werden. Bei Bedarf steht eine 250 mm messende Schachtverlängerung zur Verfügung. Zum Schluss ist die Elektrode mittig im Schornstein zu platzieren. Ein integrierter Temperaturfühler aktiviert den Abscheider bei Erreichen der Einschalttemperatur. Die maximale Betriebstemperatur beträgt 400 °C. Der Abscheider ist damit problemlos für den Dauerbetrieb geeignet. Eine Elektrofachkraft ist zur Montage nicht erforderlich, da lediglich der Stecker in die 230-Volt-Steckdose gesteckt werden muss.
Die „Schaltzentrale“ des Airjekt 1 befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Partikelabscheider. Sie wird an eine 230-Volt-Steckdose angeschlossen.
Quelle: Raab-Gruppe
Überschaubare Betriebskosten
Im Stand-by-Modus liegt die elektrische Leistungsaufnahme bei 2 W. Die Reinigungsintervalle richten sich danach, wie häufig die Feuerstätte im Betrieb ist. Die Kehrung des Schornsteins erfolgt bei Gerd Schaub vom Dachboden aus. Schornsteinfegermeister Ralf Ploeger schaltet den Partikelabscheider zunächst aus und entnimmt dann den Keramikisolator samt Elektrode aus der speziellen Revisionsöffnung – das funktioniert rasch und einfach. „Das System lässt sich problemlos reinigen. Der Schornsteinauftrieb, der für den sicheren Betrieb der Feuerstätte unerlässlich ist, wird so gut wie nicht beeinträchtigt“, berichtet Ploeger.