Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit für mobile UV-C Luftreiniger

Sind vulnerable Gruppen, wie zum Beispiel Kinder in Schulen und Kitas oder andere UV-schutzbedürftige Personen primäre Anwender der Luftreinigungsgeräte, so sind laut der neuen DIN/TS 67506 ausschließlich die Geräte der „freien Gruppe“ – wie die von youvee (im Bild) – zu verwenden.
Quelle: youvee

Sind vulnerable Gruppen, wie zum Beispiel Kinder in Schulen und Kitas oder andere UV-schutzbedürftige Personen primäre Anwender der Luftreinigungsgeräte, so sind laut der neuen DIN/TS 67506 ausschließlich die Geräte der „freien Gruppe“ – wie die von youvee (im Bild) – zu verwenden.
Quelle: youvee
Die Pandemie ist nach 2 Jahren noch nicht vorbei. Tatsächlich sind die Infektionszahlen so hoch wie nie. Die Reduzierung virenbehafteter Aerosole in geschlossenen Räumen ist daher eine sinnvolle Maßnahme, um MitarbeiterInnen, SchülerInnen, Gäste oder Kita-Kinder vor Infektionen zu schützen. Die zielführendste Möglichkeit dies zu erreichen, ist der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten. So wird der erforderliche vier- bis sechsfache Luftaustausch erreicht, der für eine kontinuierlich geringe Viren- und Keimkonzentration in der Raumluft erforderlich ist. Seit Beginn der Pandemie wurden einige neue Produkte in dieser Kategorie entwickelt und auf den Markt gebracht. Doch wie entscheidet sich der Verbraucher richtig? Welches Gerät ist geeignet und erfüllt damit die Anforderungen von Bund und Ländern für einen sicheren und wirkungsvollen Einsatz?

Deutsche Industrienormen (DIN), die vom Deutschen Institut für Normung definiert wurden, können hier einen hilfreichen Leitfaden bilden. Die neue DIN/TS 67506 definiert eindeutige und strenge Kriterien für mobile UV-C Luftreiniger, um eine Vergleichbarkeit von Luftreinigungsgeräten unabhängig der eingesetzten Entkeimungstechnologie zu erreichen.

Bezüglich des Punktes Sicherheit ordnet die neue Norm kombiniert mit der bestehenden DIN EN 62471 „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensysteme“ die verschiedenen Geräte anhand definierter Zielgrößen in Gruppen ein. Die sogenannte „freie Gruppe“ erfüllt dabei die höchsten Anforderungen. Beispielsweise darf es zu keinerlei Strahlung im zugänglichen Bereich des Gerätes kommen. Sind vulnerable Gruppen, wie zum Beispiel Kinder in Schulen und Kitas oder andere UV-schutzbedürftige Personen primäre Anwender der Luftreinigungsgeräte, so sind ausschließlich die Geräte der „freien Gruppe“ zu verwenden. Dieses von Experten definierte Bewertungssystem erleichtert somit enorm die Entscheidungsfindung des Verbrauchers bei der Auswahl eines geeigneten Geräts.

Die neue Norm bewertet unter anderem auch die Wirksamkeit und definiert hierbei eine Größe CADR in Anlehnung an die für HEPA Geräte definierte Größe HADR. Dabei wird der effektiv entkeimte Luftvolumenstrom festgelegt und das unabhängig von der Entkeimungstechnologie. Wo für HEPA Geräte die Filtereffizienz gilt, wird für UV-C Geräte die Inaktivierungseffizienz bzgl. Viren und Keime eingeführt, die sich an der erforderlichen Bestrahlungsdosis zur Inaktivierung von Viren und Mikroorganismen orientiert. Somit wird auch bzgl. der Wirksamkeit ein klares Bewertungssystem definiert, das dem Verbraucher einen eindeutiges Bewertungs- und damit Entscheidungskriterium an die Hand gibt.

Vergleichbarkeit der verschiedenen Technologien und der einzelnen Geräte insbesondere in Hinblick auf Sicherheit und Wirksamkeit sind also die Kernpunkte der neuen Normung. Es werden zudem noch einige weitere wichtige Kriterien betrachtet, die im Folgenden aufgelistet sind:

➤ Auslegung bzgl. Luftvolumenstrom und Geräuschentwicklung

➤ Anleitungen zu sachgerechter Bedienung und Wartung

➤ Hinweise zur erwartenden Lebensdauer und Wartungsintervalle

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