Gründung DVQST e.V.: Für die Belange der Hygiene in Trinkwasser-Installationen
16.03.2020
die Gründungsmitglieder von links nach rechts:
Helmut Röhner, Tim Fischer, Christian Strehlow (Schatzmeister), Alexandra Bürschgens (Schriftführerin), Hartmut Hardt, Andreas Glause (2. Vorstand), Carsten Freitag, Arnd Bürschgens (1. Vorstand)
Bildquelle: DVQST e.V.
Sauberes, gesundes Trinkwasser aus der häuslichen Wasserleitung steht stark im Fokus von Bauherren, Planern und Errichtern. Die Vorgaben des Umweltbundesamtes zur Einhaltung von technischen Maßnahmen- und Grenzwerten im Trinkwasser werden immer konsequenter von den Behörden gefordert, und trotzdem gibt es immer mehr bekannte Fälle von Legionellenbefall in Trinkwasser-Installationen.
Der jüngst gegründete „Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.“ will sich zukünftig gezielt darum kümmern, die Qualität bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen zu sichern und zu fördern. Das oberste Gebot des Vereins soll die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene durch Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben der TrinkwV sein.
Die Gründer des Vereins sind qualifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene. Sie wollen erreichen, dass Planer, Installateure und Betreiber besser über die Vorgaben von Gesetzen und Regelwerken informiert sind. An qualifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene stellen sie hohe Qualitätsansprüche – müssen diese doch die Planung, die Ausführung und den Betrieb von Trinkwasser-Installationen rechtssicher und regelwerkskonform bewerten können. Für das hierzu erforderliche, hohe Wissensniveau werden entsprechende Bildungsmöglichkeiten und Wissensforen angeboten. Der DVQST e.V. soll ebenso als Informations- und Beratungsstelle für Behörden und Ämter, als auch als Schlichtungsstelle in strittigen Fragestellungen für alle Betroffenen fungieren. Zudem will er sich durch Mitarbeit in den entsprechenden Gremien dafür einsetzen, dass Regelwerke sowie gesetzliche Vorgaben verständlicher und konsistenter formuliert sowie Interpretationslücken geschlossen werden.