Worauf Betriebe zum Schutz ihrer Maschinen achten sollten

Maschinenbruchversicherung deckt viele Risiken ab

Egal ob Sanitärbetrieb, Baufirma oder Gastgewerbe: In so gut wie jedem Unternehmen kommen Maschinen zum Einsatz. Deren Anschaffung ist nicht selten mit größeren Investitionen verbunden. Zugleich sind sie unter anderem durch Bedienungsfehler oder immer extremer werdende Wetterereignisse vielen Risiken ausgesetzt. Welche vorbeugenden Maßnahmen gegen Ausfälle Betriebe treffen können und warum eine Maschinenversicherung sinnvoll ist, wird nachfolgend zusammengefasst.

Quelle: Milwaukee

Quelle: Milwaukee

Fallen stationäre Maschinen wie beispielsweise Dreh-, Schleif- und Druckmaschinen aus, schränkt das den Betrieb ein oder bringt ihn im schlimmsten Fall vollständig zum Erliegen. Nicht nur das Reparieren oder Ersetzen der Maschine kann dann schnell teuer werden. Auch ein damit verbundener Produktionsausfall bedeutet für Unternehmen große finanzielle Einbußen. „Die Kosten für eine Unterbrechung von wenigen Minuten können sich in Industrieunternehmen ohne Weiteres im fünfstelligen Bereich bewegen“, erklärt Christina Müller, Expertin der Nürnberger Versicherung.

Mitarbeiter einweisen und regelmäßige Überprüfung

Gründe für einen Maschinenausfall gibt es viele: Unter anderem zählen dazu Bedien- oder Materialfehler und betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Betriebe vorbeugende Maßnahmen zum Schutz ihrer Maschinen treffen. „Dazu gehört zum Beispiel eine gründliche Einweisung der Mitarbeiter im Umgang mit den Maschinen“, so die Expertin der Nürnberger Versicherung. Wichtig dabei: Immer an die Anweisungen und Warnhinweise in der Betriebsanleitung des Herstellers halten. „Auch den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Maschinen sollten Betriebe regelmäßig prüfen und dabei beispielsweise auf intakte Elektrokabel, dichte Hydraulikleitungen und unbeschädigte Sicherheitseinrichtungen wie den Notausschalter achten“, rät Müller. Trotz aller Vorkehrungen kann technisches oder menschliches Versagen dennoch zu einem Ausfall der Anlagen oder Maschinen führen. Daher seien spezielle Maschinenversicherung besonders für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, so Christina Müller.
Quelle: Metabo

Trotz aller Vorkehrungen kann technisches oder menschliches Versagen dennoch zu einem Ausfall der Anlagen oder Maschinen führen. Daher seien spezielle Maschinenversicherung besonders für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, so Christina Müller.
Quelle: Metabo

Schutz vor Unwetterschäden

Unwetter und extreme Wetterereignisse nehmen in Deutschland immer mehr zu. Die Folgen von Hagel und Sturm können vor allem für kleine und mittlere Betriebe schnell existenzbedrohend werden. Die Expertin der Nürnberger Versicherung rät daher: „Zum Schutz vor extremen Witterungsbedingungen sollten sich Unternehmen zunächst einen Überblick verschaffen und beispielsweise prüfen, welche Naturgefahren am Standort des Firmensitzes drohen können. Anschließend sollten sie eine ausführliche Gefahrenanalyse vornehmen.“ Außerdem gilt es zu kontrollieren, auf welchen Wegen Wasser ins Gebäude eindringen kann und ob sich elektrische Anlagen oder Maschinen in der Nähe befinden. „Sind die Gefahren bekannt, können Betriebe beginnen, die entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen“, ergänzt Müller. Das kann zum Beispiel der Einbau einer Rückstauklappe oder druckwasserdichten Fenstern und Türen sein.

Absicherung für den Ernstfall

Trotz aller Vorkehrungen kann technisches oder menschliches Versagen dennoch zu einem Ausfall der Anlagen oder Maschinen führen. Daher ist eine spezielle Maschinenversicherung besonders für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll. „Die Maschinenversicherung der Nürnberger Versicherung kommt bei stationären Maschinen beispielsweise für Schäden aufgrund von Bedienfehlern, Kurzschluss, Öl- und Schmiermittelmängeln, Materialfehlern, Sturm, Hagel, Erdrutsch oder Frost auf“, so die Expertin. Sie springt nicht nur für die Reparaturkosten ein, sondern erstattet bei einem Totalschaden sogar den Neuwert. Zudem übernimmt die Nürnberger Versicherung anfallende Mehrkosten, die dazu dienen, einen Ertragsausfall zu vermeiden oder zu reduzieren. Dazu gehört beispielsweise die Kostenübernahme bei Nutzung fremder Anlagen, wenn die eigenen außer Betrieb sind. Mit der „Nürnberger Business Line“ haben Betriebe die Möglichkeit, einzelne Versicherungen flexibel miteinander zu kombinieren und aufeinander abzustimmen. „Als Ergänzung zur Maschinenversicherung können sie so beispielsweise mit einer Geschäfts-Inhaltversicherung ihre stationären Maschinen und Anlagen auch gegen Brand, Blitzeinschlag, Explosion oder Einbruchdiebstahl absichern“, erklärt Christina Müller.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2023

Betriebe vor Über­schwemmungen schützen

Risikofaktor Hochwasser

Zunehmendes Risiko für Betriebe Hochwasser zählen weltweit zu den häufigsten Naturkatastrophen und verursachen auch in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Auch in Regionen, die...

mehr
Ausgabe 03/2023

Effektiver Einbruchschutz für kleine und mittlere Betriebe

Welche Sicherheitsvorkehrungen wirksam sind

Sicherheitskonzept erarbeiten Vor allem kleine und mittlere Betriebe denken häufig, dass das Thema Einbruchschutz für sie nicht relevant ist. „Doch auch sie sind ein beliebtes Ziel­objekt bei...

mehr
Ausgabe 07/2015

Kleine Betriebe – große Risiken

Expertentipps für mehr IT-Sicherheit Kundendaten schützen

PC, Tablet und Smartphone sind heute aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Ob Aufträge, Bestellungen oder Rechnungen – die Digitalisierung mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern...

mehr
Ausgabe 05/2017

Risiken bei Trinkwasser kalt

Verkeimung durch Wärmeübertrag verhindern

Die Fremderwärmung von Trinkwasser kalt in Trinkwasser-Installationen liegt in den modernen Bautechniken begründet. In abgehängten Decken, zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen,...

mehr
Ausgabe 09/2022

Verkehrssicherungspflicht

Damit Betriebe nicht aufs Glatteis geraten

Gefahrenquellen erkennen und beseitigen Laut allgemeiner Auslegung des § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Firmeninhaber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Betriebsgelände...

mehr