Wohnungslüftung
Verdreckt und schlecht gewartetLüftungsanlagen sollen für ein optimales Raumklima sorgen: Feuchtigkeit und verbrauchte bzw. belastete Luft abtransportieren und durch frische ersetzen. In seiner Kolumne berichtet Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke diesmal über Mängel an Lüftungsanlagen.
Jede Lüftungsanlage hat hygienische und bauphysikalische Aufgaben. Damit den sich in den Räumen aufhaltenden Personen in der Atemluft ausreichend Sauerstoff zur Verfügung steht, muss die Raumluft regelmäßig gegen Außenluft ausgetauscht werden. Viele Faktoren, wie Duschen, Kochen, Ausdünstungen von Möbeln bzw. Auslegeware, Pflanzen und Wäsche, führen zur Belastung und zur übermäßigen Befeuchtung der Raumluft. Fensterlose Bäder und Küchen müssen mit einer Lüftungsanlage versehen sein. Wenn diese ihren Zweck kaum bzw. gar nicht mehr erfüllt, kann es nicht nur zu Bauschäden, sondern auch zu Erkrankungen der Bewohner führen. Allergien und Atemwegserkrankungen durch emittierte Sporen und bestimmte Kohlenwasserstoffe sind dann häufig die Folge. Aber leider prüfen wir nicht aus diesem hygienischen Grund, hier in Teilen von Berlin, regelmäßig die Wohnungslüftung, sondern aus brandschutztechnischen Gründen. Die regelmäßige Überprüfung, Kontrolle oder gar Reinigung von Lüftungsanlagen ist leider nur länderspezifisch geregelt bzw. verordnet. Lüftungsanlagen im sogenannten „Ostteil“ der Stadt Berlin, die noch nicht saniert worden sind, entsprechen nicht der Brandschutzverordnung. Starke Verschmutzungen und defekte Anlagen stellen speziell bei Sammelschacht- und Verbundschachtanlagen ein großes Risiko dar – nicht nur wegen der Geruchsbelästigung, sondern auch für Brandübertragungen auf die einzelnen Geschosse. Bei unserer regelmäßigen Kontrolle der gesamten Lüftungsanlage stellen wir immer wieder überraschende Mängel fest. Durch ständigen Mieterwechsel wird immer wieder an den Abluftelementen in Bädern und Küchen „gebastelt“. Obwohl es streng vom Vermieter untersagt ist, wird immer wieder, z.B. im Zusammenhang mit der neuen Küche, eine motorisch betriebene Ablufthaube an den vorhandenen Schacht angeschlossen. Vorhandene Lufteinlasselemente, die evtl. störend wirken, werden entsprechend laienhaft vom Mieter deinstalliert bzw. abgeklemmt. Somit stellen frei gelegte Stromkabel eine konkrete Brandgefahr dar und die einwandfreie Funktion des gesamten Lüftungsstrangs ist nicht mehr gewährleistet.
Die Bauordnung enthält zwei Schutzziele: 1. zuträgliches Raumklima und 2. Betriebs- und Brandsicherheit. Verschiedene DIN- und auch noch TGL-Normen bestimmen den Betrieb bestehender Anlagen. Die wiederkehrende Überprüfung ist zwar geregelt und verpflichtet den Eigentümer bzw. Vermieter auch zur regelmäßigen Reinigung, aber deren Umsetzung ist dennoch sehr mangelhaft. Dies haben auch immer wieder Stichproben und Beschwerden von Mietern im „Westteil“ der Stadt ergeben. Fast alle Schornsteinfeger haben mittlerweile am Seminar mit Zertifizierung für Raumlufttechnik und Hygiene nach VDI 6022 Teil A und B teilgenommen und können somit nicht nur die Grundlagen von RLT-Anlagen, sondern auch den hygienischen Aspekt beurteilen und bewerten. Eigentlich sollte eine solch sinnvolle vorbeugende Kontrolle, wie auch die wünschenswert einheitliche Regelung zur Rauchmelderpflicht, bundesweit gesetzlich vorgeschrieben sein.