Stückholz-Beistellkessel
Mit Inkrafttreten der neuen BimSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz – Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) müssen auch kleinere Stückholz-Beistellkessel alle zwei Jahre gemessen werden – das Aus für viele Geräte am Markt. Der österreichische Anbieter für Biomasseheizungen Guntamatic präsentiert nun die Premium-Beistellkesselbaureihe „Biosmart 14“ und „Biosmart 22“.
Intelligente Regelungstechnik ermöglicht dabei dauerhaft gute Emissionen und die Einhaltung aller gängigen Prüfwerte, wiederkehrenden Überprüfungen und Förderrichtlinien. Die Lambdaregelung mit Puffermangement, Gluterhaltung und Anheizautomatik, ein 100 l großer Füllraum, Hochtemperaturverbrennung und eine halbautomatische Wärmetauscherreinigung zeichnen das Gerät aus.
Guntamatic Heiztechnik GmbH,
A-4722 Peuerbach,
Tel.: 0043 / 7276 / 24410,
E-Mail: info@guntamatic.com,