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Wenn Silvester 2013 die Sektgläser beim Anstoßen erklingen, darf nicht nur ein neues Jahr bejubelt werden - dann liegt auch ein gutes Stück erfolgreiche Arbeit hinter der Branche. Denn bis zum 31. Dezember 2013 müssen alle Altanlagen, die nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden und eine zentrale Warmwasserbereitung haben, so nachgerüstet werden, dass der individuelle Verbrauch ermittelt werden kann. Bei Neuanlagen muss die Energie für die Warmwasserbereitung bereits seit dem 01. Januar 2009 exakt nach dem individuellen Verbrauch ermittelt werden. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Eichaustausch für Wärmezähler alle fünf Jahre bietet die Novellierung der Heizkostenverordnung somit enormes Geschäftspotential für das Fachhandwerk: „Besser als jetzt könnten die Marktchancen für Wärmezähler kaum sein!“,  bewertet z.B. Joachim Möhring, Geschäftsleitung Vertrieb Fachgroßhandel der Allmess GmbH, die derzeitige Situation.

Rund 1,5 Millionen neue Verbrauchsmessgeräte müssen bis Ende 2013 installiert werden; ein attraktives Zusatzgeschäft, das sich das SHK-Handwerk schon heute sichern sollte, meint …
 
… Ihre SHK Profi-Redaktion

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