SHK Bayern: Tarifrunde 2020/21

Die großen Tarifkommissionen des Fachverbandes SHK Bayern einerseits und der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) andererseits trafen sich, um die gekündigten Tarifverträge (Mantel-und Entgelttarifvertrag) neu zu verhandeln. Nach langen Verhandlungen, die einige Unterbrechungen und Wiederaufnahmen mit sich brachten, einigten sich die Kommissionen grundsätzlich auf die Ergänzung des Manteltarifvertrages in wichtigen Punkten.

Unter anderem enthält der neue Manteltarifvertrag den Ausschluss des § 616 BGB, der die entgeltliche Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Falle der Pflege eines erkrankten Kindes oder der Quarantäne bei einer Pandemie (z. B. Corona etc.) regelt. Hier wurde festgehalten, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, sondern der Mitarbeiter/in seine/ihre Lohnfortzahlung über die Kranken-kasse oder eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz vom zuständigen Landratsamt erhält. Insofern ist dies keine Schlechterstellung des Mitarbeiters/in. Es führt jedoch in der Praxis, gerade in schwierigen Zeiten wie der der Corona-Pandemie, zu erheblichen Entlastungen der Arbeitgeber.

Der Vorsitzende der Tarifkommission SHK, Rainer Buchfink, Schwandorf, zeigte sich mit diesem Ergebnis sehr zufrieden, da es hinsichtlich des § 616 BGB viele Rückfragen der Mitgliedschaft gegeben habe. Ebenfalls betonte er, dass das mit der Gewerkschaft vereinbarte Wegfallen der Ankündigungsfrist bei Kurzarbeit ein guter Schritt in die Zukunft sei. Somit könne Kurzarbeit zur Vermeidung von Kündigungen kurzfristig einvernehmlich zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden. Der Entgelttarifvertrag wurde ebenfalls neu verhandelt und mit Wirkung zum 1. April 2021 mit einer tabellarischen Erhöhung von 2,3 % über alle Tarife und Entgeltgruppen abgeschlossen. Somit wird die erhöhungsfreie Zeit zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 beendet. Die Lehrlingsvergütungen steigen zum 1. September 2021 linear um jeweils 20,00 € pro Lehrjahr. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten und ist erstmals zum ersten 31. Dezember 2021 kündbar. Sowohl der Manteltarifvertrag als auch der Entgelttarifvertrag können in gedruckter Form als Nachlieferung zur Loseblattsammlung bei der FG SHK Bayern mbH ab sofort bestellt werden.

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