Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen

Instandhaltungsintervalle häufig sehr groß

76 % der Bundesbürger ab 18 Jahren sind von der guten Qualität des Trinkwassers in ihrem Haushalt überzeugt. Bei 21 % der Befragten findet die Überprüfung einmal im Jahr oder öfter statt. Gleichzeitig wissen 35 % der Befragten nicht, ob und wie häufig die Trinkwasser-Installation in ihrem Haus geprüft bzw. instandgehalten wird. Bei 31 % findet eine Prüfung und Wartung seltener als alle fünf Jahre statt. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag von Resideo ergeben.

Es besteht dringend Handlungs- und Aufklärungsbedarf, bei dem Installateure eine entscheidende Rolle einnehmen können. Denn Nachlässigkeit bei der Instandhaltung gefährdet die Trinkwasserqualität. Resideo lädt Installateure und Planer mit dem Campus-Weiterbildungsangebot ein, ihr Wissen zum Thema Instandhaltung zu vertiefen, und bietet mit den bekannten Wasserprodukten passende Lösungen zum Schutz des Trinkwassers – gebündelt werden diese unter dem wiedereingeführten Namen Braukmann.

Regelmäßige Instandhaltung wichtig für die Trinkwasserqualität

Das Trinkwasser gilt nach wie vor als eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Seine Qualität wird vom Wasserversorger sichergestellt – aber nur bis zur Übergabe in das Hausleitungsnetz. Ab hier geht die Verantwortung auf den Betreiber über. Er muss dafür sorgen, dass die Trinkwassergüte auf dem Weg bis zur letzten Entnahmestelle erhalten bleibt und dass eventuelle Verunreinigungen nicht aus dem Haus- in das öffentliche Trinkwassernetz zurückfließen können.

Um das Trinkwasser zu schützen, bietet Resideo ein breites Produktspektrum an bewährten Wasserarma­turen, die unter dem wiedereingeführten Namen Braukmann gebündelt sind. Der Name nimmt Bezug auf einen wichtigen Teil der Firmengeschichte und steht seit jeher für Innovation und Qualität im Trinkwasserbereich. „Entscheidend ist grundsätzlich, dass die Trinkwasser-Installlation mit allen Armaturen, Rohrleitungen und weiteren Einbauteilen nicht nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut und betrieben, sondern auch regelmäßig instandgehalten wird. Denn Fehler und Störungen, die z. B. durch Verschleiß entstehen, können die Trinkwasserqualität gefährden“, erklärt Dirk Schulze, Seminarleiter Wasser bei Resideo.

Verantwortung der Installateure
bei Instandhaltung

Mehrere Paragraphen des Infektionsschutzgesetzes (§ 1 IfSG), der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (§ 12 AVBWasserV) und der Trinkwasserverordnung (§ 1, § 4, § 17 und § 25 TrinkwV) verdeutlichen die Instandhaltungspflicht der Betreiber. Die Forsa-Umfrage von Resideo zeigt jedoch, dass sich viele Menschen nicht bewusst sind, wie häufig die Instandhaltung erfolgen sollte beziehungsweise bei ihnen zu Hause erfolgt. Trinkwasserverunreinigungen, die alle betreffen, können die Folge sein. Installateure und Planer können hier wertvolle Aufklärungs- und Informationsarbeit leisten und auf notwendige Instandhaltungsintervalle hinweisen. Und vor allem sind sie für die normgerechte Instandhaltung verantwortlich: Dafür gilt es, die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu kennen und zu beachten – dazu gehören unter anderem die DIN EN 806-5 sowie die neu erschienene Richtlinie VDI 3810-2/6023-3. Wie Trinkwasser-Installationen fachgerecht instandgehalten werden und was das technische Regelwerk konkret vorschreibt, wird auch im Schulungsangebot von Resideo vertieft. Mehr Informationen dazu unter campus-resideo.de.

Wann ist eine Instandhaltung notwendig?

„In den Richtlinien ist klar formuliert, dass die Pflicht zur Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen nicht erst dann einsetzt, wenn mit Verschleißerscheinungen – und damit mit Beeinträchtigungen für die Trinkwasserqualität – zu rechnen ist, sondern diese Pflicht besteht grundsätzlich. Bei Trinkwasser-Installationen gilt also die Devise: Aktion statt Reaktion. Damit ist gemeint, aktiv auf die Betreiber zuzugehen, aufzuklären und hinzuweisen“, berichtet der Resideo-Seminarleiter Wasser, Dirk Schulze. Es darf nicht erst gehandelt werden, wenn etwas defekt ist und repariert werden muss. Vielmehr müssen Schäden von vornherein durch regelmäßige Instandhaltung vermieden bzw. rechtzeitig erkannt werden. Orientierung zu den notwendigen Intervallen bietet die Norm DIN EN 806-5 sowie die Richtlinie VDI 3810-2/6023-3. Sie machen Angaben zur Häufigkeit für die Inspektion und Wartung von Bauteilen für Trinkwasser-Installationen. So sollte etwa ein Wassererwärmer alle zwei Monate inspiziert und einmal im Jahr routinemäßig instandgesetzt werden, ein Systemtrenner mit kontrollierbarer druckreduzierter Zone (BA) halbjährlich beziehungsweise jährlich.

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