Guter Rat ist nicht teuer

Förderung unternehmerischen Know-hows

Warum läuft es bei der Konkurrenz wie geschmiert? Ihre Auftragsbücher sind voll, die Umsatzrendite ist im zweistelligen Bereich, die Banker und Kunden sind glücklich und die Mitarbeitersuche gestaltet sich einfacher als bei anderen.

Wenn es bei den Kollegen läuft, während es im eigenen Betrieb harkt, stellt man sich folgende Fragen:

Wie geht das?

Wie macht er das?

Wie kann er sich das leisten?

Purer Zufall ist es in der Regel nicht, sondern dort werden der Erfolg gelebt, Strategien geplant und umgesetzt, Schwachpunkte erkannt und abgestellt. Mitarbeiter werden gebunden und nicht demotiviert. Kurzum: Alle ziehen an einem Strang!

In diesen Unternehmungen ruht man sich nicht auf dem Erfolg aus – im Gegenteil: Man sucht nach Lösungen und Optimierungspotentialen.

Wer verbessern will, muss verändern! Aber, mal Hand aufs Herz, haben Sie Zeit dafür?

Viele sind gefangen in einem Teufelskreislauf, aus dem nur sehr schwer auszubrechen ist. Zum Jahresanfang hat sich die Förderung zur Unternehmensberatung geändert, d.h. die Programme von KfW und BAFA wurden zu einem einheitlichen Beratungsprogramm des Bundes zusammengefasst und trat zum 1. Januar 2016 in Kraft. Die Rahmenrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020. Alle Informationen finden Sie auch unter www.bafa.de.

Haben sie Schwachstellen im eigenen Betrieb erkannt, welche sie selbst nicht beseitigen können, so sollten sie externe Berater hinzuziehen, sofern sie nicht „beratungsresistent“ sind.

Wer wird gefördert?

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie an Angehörige der Freien Berufe. Hier wird wie folgt unterschieden:

Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung);

Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung);

Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung;

spezielle Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen), um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Diese sind:

• von Frauen geführt;

• von Migranten geführt;

• von Unternehmern mit Behinderung geführt;

• zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund;

• zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter mit Behinderung;

• zur Fachkräftegewinnung und -sicherung;

• zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf;

• zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und

• zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Unternehmen in Schwierigkeiten, die eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit benötigen. Weiterhin können diese Unternehmungen Folgeberatungen zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen in Anspruch nehmen.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

90 % für Unternehmen in Schwierigkeiten – unabhängig von Alter und Standort;

80 % für Unternehmen der neuen Bundeländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig);

60 % für Unternehmen der Region Lüneburg und

50 % für Unternehmen der alten Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig.

Wie ist die Vorgehensweise zur Beantragung?

Die Antragsstellung erfolgt online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Onlineportal finden Sie auf der Internetseite www.bafa.de, unter der Navigationsleiste auf Wirtschaftförderung, Förderung unternehmerischen Know-hows, Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren.

• Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner über die Zuschussvoraussetzungen führen. Nur mit Bestätigung des Regionalpartners kann ein Antrag gestellt werden.

• Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

• Bestandsunternehmen ist das Vorgespräch beim Regionalpartner freigestellt.

Die Leitstelle prüft die Antragsunterlagen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis. Erst nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden. Eine Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle online folgende Unterlagen vorgelegt werden:

• Ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular – wird über die Online-Plattform bereitgestellt;

• vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung – wird über die Online-Plattform bereitgestellt;

• Bestätigungsschreiben des Regionalpartners – wird nur bei Jungunternehmen und Unternehmungen in Schwierigkeiten benötigt;

• Beratungsbericht des Beraters;

• Rechnung des Beratungsunternehmens;

• Kontoauszug des Antragsstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.

Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Fazit

Nutzen Sie solche Fördermöglichkeiten, denn manchmal braucht man einen objektiven Berater, der sich traut, unan­genehme Punkte anzusprechen und Veränderungen im Unternehmen herbeizuführen.

Achtung: Entsprechend der Rahmenrichtlinie können nur Beratungen gefördert werden, die von selbstständigen Beratern und Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die beim BAFA registriert sind.

Informationen zum Autor

Herbert Reithmeir ist Betriebswirt, Bonitäts- und Rating­analyst, Buchautor, Unternehmenscoach sowie Inhaber der DLS Unternehmensberatung (www.dls-berater.de) in 86368 Gersthofen.

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