Gefährdungsanalyse in Zeiten von Corona
Handwerker kennen die Situation: Eigentlich müsste bei jeder Baustelle eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die Mitarbeiter entsprechend eingewiesen werden. Das dies in der Praxis schwierig ist und oft genug unterbleibt, ist ein Thema für sich. In Zeiten von Corona kommt eine neue Gefahr hinzu: Der Fachverband SHK in NRW hat ein Formular entwickelt, mit dem die Gefahren abgefragt und eine Risikoeinschätzung vorgenommen werden kann. Betriebe, die dies nutzen, sind auf der sicheren Seite und können ihren Mitarbeitern eindeutige Regeln an die Hand geben, wie diese sich verhalten sollen.
Die Label Software Gerald Bax GmbH entschloss sich, diese Fragen bereits bei der Anlage eines Kundendienst-Auftrages abzufragen. Zwei mögliche Lösungswege für SHK-Betriebe sind das Resultat.
Einfaches Formular
Ein einfaches Formular, weitgehend an der Vorlage vom Fachverband orientiert, das beim Drucken eines KD-Auftrages mitgedruckt werden kann. Einige Informationen aus dem Auftrag wie die Adresse, das Datum, die Auftragsnummer und der Mitarbeitername sind bereits eingetragen. Die Analyse muss dann der Techniker vor Ort vornehmen, bevor er die Arbeiten beginnt und sich damit möglicherweise in Gefahr begibt.
Der Nachteil ist, dass dann der Auftrag schon eingeplant ist, die Anfahrt schon stattgefunden hat und die Entscheidung in der Verantwortung des Technikers liegt.
EDV-Lösung
Hier wird die Prüfung vor dem Ausführungstermin erwartet, möglichweise schon bei der Auftragserfassung. Dort werden sieben Fragen gestellt, die je nach Auskunft ankreuzt werden müssen. Bei diesen Fragen hat sich Label Software am Entwurf des Fachverbands orientiert und zusätzlich weitere Punkte eingeführt, z. B. die Frage nach grippeähnlichen Symptomen. Wichtig ist es auch, dass der Kunde darauf hingewiesen wird, sich bei Änderungen zu melden.
Nutzung per Update
Für beide Vorgehensweisen sind die Formulare so gestaltet, dass auf normal üblichem Firmenpapier gedruckt werden kann. Um die Gefährdungsanalyse nutzen zu können, müssen sich SHK-Betriebe nur ein aktuelles „Labelwin“-Update holen und einspielen.
Egal, welche Variante Betriebe nutzen: Mitarbeiter sollten mit Handlungsweisungen zum Umgang mit Hygiene- und Schutzmaßnahmen versorgt werden.