Dreisten Dieb entlarvt

Dreistufiger Vertriebsweg ist der Beweis

Ein Kunde eines in Salzburg ansässigen Großhändlers für Haustechnik hatte am Montag einen Termin bei der Polizei. Anlass war ein Diebstahlverdacht gegen einen seiner Mitarbeiter. Der Tatverdächtige redete sich vor der Polizei heraus, behauptete, die bei ihm gefundenen Produkte im Baumarkt gekauft zu haben. Eine Rechnung habe er keine.

Das könne man ihm als Privatmann nicht anlasten. Er rechnete offenbar damit, dass ihm der Diebstahl nicht nachzuweisen ist. Falsch gedacht. Es handelte sich bei den Produkten um Produkte von Vigour (www.vigour.de). Der Chef des Tatverdächtigen reagierte, wies seinen Mitarbeiter darauf hin, dass es Vigour-Produkte nur über den dreistufigen Vertriebsweg gibt. Dessen Baumarktaussage konnte also nicht stimmen.

Die Produkte mussten aus dem Lager des Fachhandwerkers stammen. Die Folge: Der Tatverdächtige knickte ein, gab den Diebstahl zu.

Und die Moral von der Geschichte? Vigour-Produkte weiterhin ausschließlich über den dreistufigen Vertriebsweg anzubieten, hilft nicht nur dem Fachhandwerk: Im Zweifel auch der Polizei!

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