Die elektrische Flächenheizung im neuen GEG 2020
Im Neubau gehört die Flächenheizung, ob in Fußboden, Wand oder Decke, mittlerweile zum Standard. Aufgrund der immer stärkeren Verringerung des Heizbedarfs durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlebt hier auch die elektrische Flächenheizung einen Aufschwung. Die vom Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. beauftragte Studie des ITG (Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden) belegt, dass Niedrigenergiehäuser heute mit einer elektrischen Flächenheizung und einer Photovoltaikanlage behaglich, wirtschaftlich und mit großer Zukunftssicherheit beheizt werden können.
Die in der ITG Studie untersuchten Anlagenkombinationen: L/W-WP = Luft-Wasser-Wärmepumpe, WRG =Lüftung mit Wärmerückgewinnung, E-DLE = Elektro-Durchlauferhitzer, WW-WP = Warmwasser-Wärmepumpe.
Quelle: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
Das Ziel des BVF im Rahmen der Anhörung zum GEG war es, dass die elektrische Flächenheizung, welche die energetischen Anforderungen eines zukünftigen GEG erfüllt, eine weitere Alternative für Bauherren in Deutschland ist. Der BVF hat daher zu § 23 GEG, der die Anrechenbarkeit von selbst erzeugtem Strom regelt, vorgeschlagen, dass die innerhalb des Gebäudes unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung genutzte Strommenge und damit die anrechenbare PV-Strommenge auf Basis DIN V 18599-9:2018 zu ermitteln ist. Dies wurde im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses fachlich bewertet und eingearbeitet. In der Sitzung vom 19.06.2020 hat der Bundestag diese Regelung nun unter § 23 (4) verabschiedet. Nach abschließender Zustimmung des Bundesrats tritt das Gesetz voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft.
Die innovative Kombination von Gebäudehülle und Anlagentechnik kann so gefördert werden Die Erfüllung der primärenergetischen Anforderungen und auch die von KfW-Effizienzhäusern ist mit elektrischen Flächenheizungen in Verbindung mit PV-Strom und einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung möglich.