Der Kondensatsiphon muss dicht halten

Praxistipps für die Kondensatableitung bei KWL-Lüftungsgeräten Installation von KWL-Geräten

Zu einem zuverlässigen und sicheren Betrieb von Lüftungsgeräten für die kontrollierte Wohnungslüftung gehört die funktionierende Ableitung von anfallendem Kondensat. Die dadurch nötige Verbindung zwischen Lüftungsgerät und Entwässerungssystem ist ein wichtiges Detail bei der Installation von KWL-Geräten. Der Beitrag gibt Hinweise für die fachgerechte Herstellung der Kondensatableitung.

Lüftungsgeräte zur kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL-Geräte) führen aus den Räumen verbrauchte, warme und feuchte Luft ab und leiten zeitgleich frische Außenluft in das Gebäude. KWL-Geräte mit integrierter Wärmerückgewinnung bieten den zusätzlichen Vorteil, dass sie die in der Abluft enthaltene Wärmeenergie an die einströmende Außenluft übertragen. Den Wohnräumen wird dadurch vorgewärmte Zuluft zugeführt. Damit bietet Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zusätzlichen Komfort und senkt die Energiekosten. KWL-Geräte mit Wärmerückgewinnung (WRG) erzielen mit Kreuzgegenstrom-Wärmetauschersystemen hohe Wärmerückgewinnungsgrade von über 80 %.

Warme und feuchte Abluft gegen kühle Außenluft

Bei der Wärmerückgewinnung kreuzen sich, durch die Kammern des Wärmetauschers voneinander getrennt, die Luftströmungen von Abluft und Außenluft. Dabei treffen unterschiedliche Energie- und Feuchtegehalte aufeinander, die auf der Fortluftseite im KWL-Gerät zu Kondensation führen. Bei der Installation von KWL-Geräten muss somit grundsätzlich die sichere und normgerechte Ableitung des anfallenden Kondensates berücksichtigt werden.

Ob und in welcher Menge Kondensat anfällt, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:

Feuchtegehalt der Abluft

Temperatur der Außenluft


So können z.B. bei einer Außentemperatur von +5°C, einer Ablufttemperatur von 22 °C und einer relativen Feuchte der Abluft von 50 % bei einem Nennluftvolumenstrom von 170 m³/h pro Tag bis zu 12 l Kondenswasser anfallen.

Kondensatableitung ist bei KWL-Geräten Pflicht

Die Verantwortung für die Ausführung der Kondensatableitung liegt nach VDI 6022 sowie nach DIN 1946-6 Abschnitt 9.2 beim ausführenden Fachunternehmen und ist damit Aufgabe des SHK-Installateurs. Die Norm weist darauf hin, dass die „Kondensatführung nach den einschlägigen Regeln der Technik vorzunehmen ist“. Bei der Instandhaltung von Anlagen zur kontrollierten Wohnungslüftung fordert die DIN 1946-6 in Tabelle F.3, die Funktionsfähigkeit der Kondensatableitung zu prüfen. Damit ist die fach- und normgerechte Ausführung der Kondensatableitung ein wichtiges Detail, das nicht außer Acht gelassen werden darf, in der Praxis jedoch häufig vernachlässigt wird.

Eine funktionierende Kondensatableitung ist für den sicheren Betrieb eines Lüftungsgerätes zwingend erforderlich.

Um eine zuverlässige Ableitung des Kondensats über die Hausentwässerung sicherzustellen, sind folgende Punkte zu beachten

Die RLT-Richtlinie 01 fordert eine Verlegung der Kondenswasserleitung mit einem Gefälle von 1,5 bis 2% und einem frei über dem Siphon mündenden Auslauf. Beim Anschluss an die Hausentwässerung wird die Installation eines zweiten Siphons empfohlen, damit im Fall einer Austrocknung des ersten Siphons die Ansaugung von Kanalgasen zu vermeiden. Die bessere Lösung ist jedoch, anstelle von zwei Geruchverschlüssen einen Kondensatsiphon mit Rückschlagsicherung vorzusehen.

Entsprechend der DIN 12 056 ist die Kondensatleitung mit einem Geruchverschluss an das Entwässerungssystem anzuschließen. Die Norm schreibt eine Mindestsperrwasserhöhe von 50 mm vor. Beim Kondensatanschluss von Lüftungsgeräten ist zur Bestimmung der Sperrwasserhöhe der Anlagendruck zu berücksichtigen.

Berechnungsbeispiel für die erforderliche Sperrwasserhöhe bei einem Anlagendruck von Δp = 200 Pa:

h1 = (Δp / 10) + 50 [mm] = 70 mm (Mindesthöhe von Rohrsohle Siphon bis Unterkante Kondensatwanne)

h2 = (Δp / 2 x 10) + 50 [mm] = 60 mm (Wirksame Sperrwasserhöhe im Kondensatsiphon)

hges = 1,5 (Δp / 10) + 50 [mm] = 80 mm (Mindesthöhe von der Oberkante des unteren Siphonbogens bis Unterkante Kondensatwanne)

In der Praxis sind bei der Verwendung marktüblicher Geruchverschlüsse die folgenden Installationsvarianten gebräuchlich:

Anschluss der Kondensatleitung an den Kondensatablauf des Lüftungsgerätes, wobei die Kondensatleitung (z. B. Schlauch) als Siphon ausgebildet wird und frei auslaufend in einen Bodenablauf oder einen zweiten Siphon entwässert.

Direkter Anschluss der Kondensatleitung an das senkrechte Anschlussrohr des Geruchverschlusses. Diese Variante bietet sich an, wenn die Kondensatleitung ohne seitlichen Verzug senkrecht nach unten in den Geruchverschluss geführt werden kann.

Bei seitlich abgehendem Kondensatablauf aus der Kondensatwanne des Lüftungsgerätes sollte der Anschluss der waagrechten Kondensatleitung luftdicht ausgeführt sowie vor dem Anschluss an die Gebäudeentwässerung ein Geruchverschluss zwischengeschaltet werden.

Generell muss die erforderliche Sperrwasserhöhe sichergestellt sein sowie bei waagrechtem Verzug auf die Verlegung mit Gefälle geachtet werden. Bei diesen Anschlussvarianten besteht allerdings die Gefahr, dass die Geruchverschlüsse austrocknen und dadurch Kanalgase aus dem Entwässerungssystem in das Lüftungsgerät eindringen können. Auch ist nicht auszuschließen, dass am Kondensat­siphon durch Unterdruckbildung Blubber- oder Schlürfgeräusche entstehen, die zu Belästigungen führen können.

Eine sichere Lösung sind spezielle Kondensatsiphons, die durch eine Verschlussfunktion den unkontrollierten Austritt von Kanalgasen verhindern. Beim Anbieter Heinemann gehört deshalb bei den meisten KWL-Lüftungsgeräten der „Silent Klick“-Siphon zum Lieferumfang. Dieser Kondensatsiphon kann direkt an das Hausentwässerungsnetz angeschlossen werden. Für die Entwässerungsleitung können handelsübliche Installationsrohre aus korrosionsbeständigen Werkstoffen mit 12 mm Außendurchmesser verwendet werden. Ein integriertes Schwimmerventil verschließt den Siphon bei zeitweisem Wassermangel und verhindert somit zuverlässig Geruchsbelästigungen.

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