Brandschutz-Dämm-Manschetten
Nach Abschnitt 4.2 der MLAR 11/2005 können nicht brennbare Rohre – auch mit brennbarer Beschichtung bis zu 2 mm Dicke – sowie elektrische Leitungen durch feuerhemmende F30-Wände unter besonders einfachen Bedingungen hindurchgeführt werden. Der Spalt zwischen den Leitungen und der F30-Wand braucht lediglich mit einem nicht brennbaren Baustoff verschlossen zu werden, der eine Schmelztemperatur von mindestens 1000 °C hat. Genau diese Bedingungen erfüllt die Brandschutz-Dämm-Manschette „BSM-F30“ von Missel.
Die Brandschutz-Dämm-Manschette kann von Missel „R90“-Manschetten bzw. Missel-Manschetten nach den Erleichterungen der MLAR, Abschnitt 4.3, gut unterschieden werden: Der Missel-typische Klettverschluss ist in Weiß gehalten mit roter Kennzeichnungsschrift.
Kollektor Missel Schwab GmbH,
70736 Fellbach,
Tel.: 0711 / 53080,
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SHK Essen: Halle 9.0, Stand 227