Blick in die EnEV-Glaskugel
Die EnEV 2012 soll die neue EU-Gebäuderichtlinie 2010 in Deutschland umsetzen. Noch ist nicht genau klar, welche neuen Wege mit der Novellierung der EnEV beschritten werden und ob und wenn ja welche Verschärfungen zu erwarten sind. Hinter den Kulissen wird jedoch so einiges gemunkelt. So war von einem Vertreter des Bauministeriums zu hören, dass man darüber nachdenke, evtl. den Einsatz von Brennwerttechnik bei neuen Heizungsanlagen vorzuschreiben. Denn nach wie vor werden in großen Stückzahlen Niedertemperaturkessel eingebaut, obwohl mit der Brennwerttechnik eine effizientere Technik verfügbar ist. Auch ist mit einer Veränderung der Austauschpflicht für alte Heizkessel zu rechnen. Derzeit müssen Heizkessel, die vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden, ausgetauscht werden (gilt jedoch nicht für alle Gebäude). Hier könnte die Frist um bis zu zehn Jahre angehoben werden.
Ein grundlegender Ansatz wird jedoch auch in der EnEV 2012 nicht angetastet werden: Die in der EnEV aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Dies wird im sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) gefordert. Anforderungen gelten danach als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Energieeinsparungen erwirtschaftet werden können. Und dieser Paragraph schützt unsere Branche bzw. Gebäudebesitzer vor allzu überzogenen Forderungen der Politik. Für Sie als SHK-Fachmann gilt aber auf jeden Fall, dass Sie sich kontinuierlich auf dem Laufenden halten müssen, um Ihre Kunden nicht falsch zu beraten. Der SHK Profi wird Sie dabei unterstützen und Sie über die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der EnEV auf dem Laufenden halten, verspricht …
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