Ausländische Fachkräfte im Betrieb integrieren

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie es geht

Seit 2020 können auch im Handwerk internationale Fachkräfte nach Deutschland einreisen und dort arbeiten. Der Betrieb „Wagemann & Zabeli Sanitär u. Heizungstechnik“ aus Erkrath bei Düsseldorf hat zwei internationale Fachkräfte eingestellt. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsanerkennung und der Anpassungsqualifizierung sind sie nun Teil des Teams.

Anerkannte Fachkräfte im SHK-Handwerk: Burim Delijaj (links) und Latif Zabelaj.
Bild: ZWH

Anerkannte Fachkräfte im SHK-Handwerk: Burim Delijaj (links) und Latif Zabelaj.
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Burim Delijaj und Latif Zabelaj hatten einen erfolgreichen Start im Betrieb von Sulja Zabeli und Tobias Wagemann. Latif Zabelaj, ein Neffe von Sulja Zabeli, hat im April 2024 die volle Gleichwertigkeit seiner kosovarischen Ausbildung erhalten. Zuvor hatte bereits Burim Delijaj eine Anpassungsqualifizierung im Betrieb durchlaufen.

Auf der Suche nach Fachkräften ist der Betrieb Wagemann & Zabeli im Ausland fündig geworden. Der Fachkräftemangel im SHK-Handwerk führte zu dem Entschluss, neue Wege bei der Fachkräftegewinnung zu gehen. Nach einem Berufsanerkennungsverfahren und folgender Anpassungsqualifizierung gehören nun die beiden Fachkräfte aus dem Kosovo zum Team.

Latif Zabelaj hat im Kosovo eine Ausbildung im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik gemacht und ist so dem Vorbild seines Onkels gefolgt. Mit einer Teilanerkennung seines Abschlusses ist er nach Deutschland gekommen. In der Anpassungsqualifizierung haben die beiden Fachkräfte die Unterschiede zwischen ihrem kosovarischen Abschluss und der deutschen Qualifikation ausgeglichen. Mit Abschluss dieser Maßnahme haben sie die volle Anerkennung erhalten. Sulja Zabeli und Tobias Wagemann (rechts) bei der Besprechung eines Bauplans mit Latif Zabelaj (links).
Bild: ZWH

Sulja Zabeli und Tobias Wagemann (rechts) bei der Besprechung eines Bauplans mit Latif Zabelaj (links).
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Auf dem Weg zur vollen Berufsanerkennung haben die beiden Kollegen große Unterstützung durch den Betrieb erfahren. Von der Ankunft im Betrieb über gemeinsame Behördengänge bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten mit Kollegen, beim Fußballspielen oder beim gemeinsamen Essen im Café – die neuen Kollegen konnten sich auf die Unterstützung verlassen. Sulja Zabeli ist die Atmosphäre im Team wichtig: „Das sind letztendlich Menschen, die ihre Familien, ihre Gewohnheiten und ihre Heimat zurücklassen, und sie müssen sich in erster Linie wohlfühlen“, sagt er.

Anerkennungsberatung

Im Berufsanerkennungsverfahren wurde der Betrieb von der Anerkennungsberatung der Handwerkskammer Düsseldorf unterstützt. Die BQFG-Beraterin Mariangela Pierri beriet die beiden Geschäftsführer zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens und erstellte den Qualifizierungsplan für die Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen. „Die Zusammenarbeit mit Wagemann & Zabeli war von Anfang an sehr gut. Die Anpassungsqualifizierung ist für die Handwerksbetriebe sehr wichtig, um die fachliche Eignung der Fachkräfte auf den Standard unserer hiesigen Fachkräfte zu bringen“, sagt sie. Sulja Zabeli und Tobias Wagemann freuen sich über die nun voll anerkannten Fachkräfte, die jetzt im Betrieb langfristig beschäftigt werden können: „Auch anderen Betrieben können wir nur nahelegen, diesen Weg zu gehen“, sagen sie. Mariangela Pierri überreicht Latif Zabelaj den Bescheid über die volle Anerkennung seines Berufs als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Bild: ZWH

Mariangela Pierri überreicht Latif Zabelaj den Bescheid über die volle Anerkennung seines Berufs als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
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Hinweise und Tipps

Wagemann & Zabeli haben es vorgemacht und über den Weg der Anpassungsqualifizierung neue Fachkräfte für ihren SHK-Betrieb gewonnen. Gerade während der Qualifizierungsmaßnahmen gibt es einiges zu beachten. Was können Betriebe tun, um internationale Fachkräfte dabei erfolgreich zu unterstützen?

Beratung einholen: Betriebe sollten sich vorab von Ihrer Handwerkskammer beraten lassen.

Qualifizierungsplan: Ein guter Qualifizierungsplan, der vorab mit der zuständigen Stelle abgestimmt wurde, ist das A und O. Betriebe sollten sicherstellen, dass Sie mit den Eckpunkten und Zielen vertraut sind, um die Qualifizierung im Betrieb erfolgreich zu begleiten.

Unterstützungsangebote: Betriebe sollten sich über ihre Pflichten als Arbeitgeber informieren und prüfen, ob es Unterstützungsangebote für internationale Fachkräfte in ihrer Region gibt.

Sprache fördern: Gute Sprachkenntnisse erhöhen nicht nur die Erfolgschancen der Anpassungsqualifizierung, sondern verbessern auch die Kommunikation im Betrieb und mit den Kunden. Betriebe können ihre Fachkräfte dabei unterstützen, Deutschkenntnisse zu verbessern und z. B. auf kostenlose Online-Angebote wie Sprachlern-Apps oder Sprachkurse verweisen.

Betreuung: In vielen Regionen gibt es viele Unterstützungsangebote für internationale Fachkräfte vor Ort. Betriebe können sich über Möglichkeiten informieren und z. B. Materialien wie die Willkommensmappe von Make-it-in-Germany verwenden.

Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) informiert über die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung und die Chancen der Berufsanerkennung mithilfe von Unterstützungsangeboten wie Online-Seminare, Filme und Informationsmaterialien. Das Projekt UBA wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Anpassungsqualifizierung

Internationale Fachkräfte, die ihren Berufsabschluss im Ausland gemacht haben, können die Anerkennung ihres Abschlusses beantragen. Im Handwerk sind dafür die regionalen Handwerkskammern zuständig. In einem Anerkennungsverfahren wird geprüft, inwieweit der ausländische Abschluss mit dem deutschen Berufsabschluss übereinstimmt. In vielen Fällen ist das Ergebnis die „teilweise Gleichwertigkeit“. Das bedeutet, dass sich bestimmte Inhalte der ausländischen Berufsqualifikation von der deutschen Ausbildung unterscheiden. Die Fachkraft kann dann mithilfe von individuellen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung die volle Berufsanerkennung erlangen. Die Anpassungsqualifizierung kann dabei auch in einem Betrieb parallel zur Beschäftigung erfolgen. Dabei variiert die Dauer je nach Qualifizierungsbedarf zwischen 6 und 24 Monate (maximal 36 Monate Aufenthaltsdauer für Fachkräfte aus Drittstaaten).

Wie finden Betriebe internationale Fachkräfte?

Im Fall von Wagemann & Zabeli konnte der Betrieb neue Fachkräfte gewinnen, indem die Geschäftsführer private Kontakte und Netzwerke nutzten. Daneben gibt es auch andere Möglichkeiten für Handwerksbetriebe, mit internationalen Fachkräften in Kontakt zu treten:

1. Betrieben können Kontakt zum örtlichen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen und der örtlichen Ansprechperson mitteilen, dass sie an der Einstellung internationaler Fachkräfte interessiert sind. Über den Arbeitgeber-Service können Betriebe auch die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit) kontaktieren. Eine Übersicht über Projekte und Angebote der ZAV gibt es unter diesem Kurzlink https://t1p.de/shkprofi-25-1-zav.

2. Um internationale Fachkräfte zu erreichen, können Betriebe Stellenanzeigen bei „Make-it-in-Germany“ veröffentlichen: https://t1p.de/shkprofi-25-1-MakeIt. Die Plattform bietet eine eigene Jobbörse an, die sich an internationale Fachkräfte richtet.

3. Auch der Besuch von internationalen Jobbörsen kann sich lohnen. Hier können Betriebe potenzielle Bewerber kennen lernen.

4. Über regionale Anlaufstellen wie die Handwerkskammer oder Projekte können Betriebe sich über Angebote und anstehende Veranstaltungen zum Thema informieren. Auch viele Welcome Center bieten einen Arbeitgeber-Service an.

Neues Fachkräfteeinwanderungsrecht seit 2023

Bereits seit 2020 können anerkannte Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen und einen Aufenthaltstitel erwerben, um im Handwerk zu arbeiten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 wurde 2023 durch „Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ weiterentwickelt und ergänzt. Dadurch eröffnen sich neue Wege, welche die Einwanderung und Beschäftigung von internationalen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten weiter erleichtern sollen.

Zwei Änderungen sind für Handwerksbetriebe von besonderem Interesse:

1. Bisher musste die Fachkraft das Verfahren zur Anerkennung des ausländischen Abschlusses aus dem Ausland einleiten, denn der Anerkennungsbescheid war die Voraussetzung für die Beantragung eines Einreisevisums. Seit März 2024 ist es mit der Anerkennungspartnerschaft möglich, das Anerkennungsverfahren erst einzuleiten, wenn die internationale Fachkraft sich bereits in Deutschland befindet. Das hat den Vorteil, dass die Fachkraft schneller einreisen und beschäftigt werden kann und Beratungsangebote vor Ort nutzen kann. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:

- Vertragliche Vereinbarung zwischen Fachkraft und Arbeitgeber.

- Staatlich anerkannter Berufsabschluss auf Basis einer mindestens 2-jährigen Ausbildung.

- Deutschkenntnisse A2.

- Qualifizierte Beschäftigung und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

2. Seit März 2024 besteht zudem die Möglichkeit, Personen mit ausgeprägter Berufserfahrung, die über einen im Ausland staatlich anerkannten Abschluss sowie eine Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren verfügen, direkt für nicht-reglementierte Tätigkeiten zu beschäftigen. Diese Personen können auch ohne vorherige formale Anerkennung ihres Berufsabschlusses ein Visum erhalten, wenn in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen und vom deutschen Arbeitgeber nach tariflichen Bestimmungen oder ein bestimmtes Mindestgehalt gezahlt wird (2024: 40.770 € brutto Jahresgehalt). Zusätzlich müssen ein Arbeitsvertrag und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.

Bei Fragen zu ausländischen Qualifikationen können sich Betriebe von den BQFG-Stellen der Handwerkskammern beraten lassen und z. B. um eine Einschätzung hinsichtlich eines ausländischen Berufsabschlusses bitten. Bei weitergehenden Fragen zum Aufenthaltsrecht und zur Fachkräfteeinwanderung können Betriebe sich in den meisten Bundesländern an Zentralstellen für Fachkräfteeinwanderung wenden, ggf. auch an die lokale Ausländerbehörde.

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